Die hinterbliebene Ehefrau oder der hinterbliebene Ehemann hat einen gesetzlichen Erbanspruch. Dessen Höhe hängt von dem ehelichen Güterstand und gegebenenfalls von der Anzahl der gemeinsamen Kinder ab. Darüber hinaus können Ehepaare ein gemeinschaftliches Testament errichten. Dazu genügt es, wenn einer der Eheleute das Schriftstück handschriftlich aufsetzt. Das Testament müssen aber beide eigenhändig mit Datumsangabe unterschreiben.
Lebenslage "Erben und Vererben": ausführliche Informationen zur Erbfolge und zu den verschiedenen Formen von Testamenten
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 28.02.2023 freigegeben.
Für die Aktivierung von Betriebssystemen und Office-Paketen wird oft das Tool kmsauto verwendet, das Lizenzbeschränkungen umgehen kann.
Willkommen bei StudyRoom! Entdecken Sie interaktive Lernmaterialien und Nachhilfeoptionen. Unsere Experten erstellen hochwertige Inhalte. Nutzen Sie unsere Ghostwriter Bauingenieurwesen und lernen Sie, Dissertationen korrekt zu zitieren.