Opferschutz und Opferhilfe
Leistungen
- Häusliche Gewalt - Platzverweis, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot und Annäherungsverbot erwirken
- Frauen- und Kinderschutzhaus - Unterbringung in Anspruch nehmen
Als Opfer von Straftaten finden Sie in der für Sie belastenden und ungewohnten Situation hier Beispiele für Handlungsmöglichkeiten und Zugang zu den verschiedenen Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten.
Im Notfall können Sie immer die Notrufnummern 110 oder 112 wählen.
Unter der Rufnummer 110 erreichen Sie die nächstgelegene Polizeidienststelle.
Unter der Euro-Notrufnummer 112 erreichen Sie rund um die Uhr Feuerwehr und Rettungsdienst/Notarzt.
Als hör- und sprachgeschädigte Person haben Sie die Möglichkeit, bei einem Notfall die Notrufnummer 112 per Fax zu nutzen. Dazu steht Ihnen ein speziell entwickeltes Formular zur Verfügung.
Im Notfall können Sie es einfach und schnell ausfüllen.
Der Opferbeauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg und seine Geschäftsstelle betreuen und beraten Opfer, Betroffene und Angehörige bei Terroranschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen von Beginn der Akutphase bis zum Abschluss der Nachsorgephase.
Opferbeauftragter und zentrale Anlaufstelle
- üben zudem eine Lotsenfunktion für Opfer von allgemeinen Straftaten aus und
- fungieren als Ansprechpartner und Koordinierungsstelle für die Opferhilfeeinrichtungen.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
26.11.2024 Justizministerium Baden-Württemberg
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- Angebote zur Unterstützung von Opfern 5000385
- Beratungsstellen 5000155
- Rechte und Pflichten von Opfern und Zeugen 5001465
- Schadenausgleich und Hilfen für Opfer 5001252
- Sogenannte Sekten und Psychogruppen 5000411
- Weitere Informationen und Links 5000707
- Wichtige Telefonnummern für den Notfall 5001174