Hilfe für Gewaltopfer
Leistungen
- Häusliche Gewalt - Platzverweis, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot und Annäherungsverbot erwirken
- Frauen- und Kinderschutzhaus - Unterbringung in Anspruch nehmen
Gewalt kann im Alltag in der Öffentlichkeit (beispielsweise am Arbeitsplatz) oder auch im vermeintlich geschützten, privaten Bereich (beispielsweise in der Partnerschaft und Familie) entstehen.
Wir informieren Sie im Folgenden darüber,
- wo Sie Hilfe und Unterstützung erhalten und
- wie Sie sich vor solchen Angriffen schützen können.
Hinweis: Sind Sie akuten Angriffen ausgesetzt, rufen Sie so schnell wie möglich die Polizei. Sie erreichen sie unter der Rufnummer 110.
Freigabevermerk
Stand: 07.07.2023
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg
Passend zum Thema
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Opferschutz und Opferhilfe
- Angebote zur Unterstützung von Opfern 5000385
- Beratungsstellen 5000155
- Rechte und Pflichten von Opfern und Zeugen 5001465
- Schadenausgleich und Hilfen für Opfer 5001252
- Sogenannte Sekten und Psychogruppen 5000411
- Weitere Informationen und Links 5000707
- Wichtige Telefonnummern für den Notfall 5001174