Arbeitsschutz und Unfallverhütung
Der Arbeitsschutz zielt auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von in Betrieben und in Verwaltungen Beschäftigten mit dem Ziel, diese vor physischen und psychischen Beeinträchtigungen zu bewahren. Ein weiteres Ziel ist die menschengerechte Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe.
Grundlage des Arbeitsschutzes ist technisches, soziales, medizinisches, psychologisches und ökonomisches Fachwissen, das verknüpft zum Arbeitsschutz führt. Das Arbeitsschutzrecht setzt sich mit dem rechtlichen Aspekt des Arbeitsschutzes auseinander.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am {} freigegeben.
Passend zum Thema
-
Unternehmen führen
- Auslandsgeschäft 5000601
- Betrieblicher Arbeits- und Umweltschutz 5000091
- Betrieblicher Datenschutz 5000391
- Förderungen für bestehende Unternehmen 5001428
- Pflichten nach dem Geldwäschegesetz 5001401
- Produktsicherheit, -haftung und -verantwortung 5000956
- Register, Rollen und Verzeichnisse 5001173
- Statistik- und Berichtspflichten 5000014
- Steuern und Abgaben 5000481
- Umsatzsteuerliche Rechnungsstellung 5000154