Auslandsgeschäft
Wer sich entschließt, im Import- oder Exportgeschäft tätig zu werden, muss sich mit einer Reihe zollrechtlicher Bestimmungen auseinandersetzen.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 17.04.2019 freigegeben.
Passend zum Thema
-
Unternehmen führen
- Auslandsgeschäft 5000601
- Betrieblicher Arbeits- und Umweltschutz 5000091
- Betrieblicher Datenschutz 5000391
- Förderungen für bestehende Unternehmen 5001428
- Pflichten nach dem Geldwäschegesetz 5001401
- Produktsicherheit, -haftung und -verantwortung 5000956
- Register, Rollen und Verzeichnisse 5001173
- Statistik- und Berichtspflichten 5000014
- Steuern und Abgaben 5000481
- Umsatzsteuerliche Rechnungsstellung 5000154