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Stadtverwaltung am Donnerstag ab 16 Uhr geschlossen

Das Rathaus und die örtlichen Verwaltungsstellen sowie die Stadtwerke Buchen sind wegen des Schützenmarktes am Donnerstag, 11. September ab 16 Uhr geschlossen.

Die Stadtwerke sind in Notfällen unter Telefon 06281/51051 erreichbar.

Blühende Bäume in Buchen

Mitgliedsbeiträge

Spenden und Mitgliedsbeiträge für steuerbegünstigte Zwecke können Sie als Sonderausgaben geltend machen. Mitgliedsbeiträge sind grundsätzlich wie Spenden steuerbegünstigt. Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Vereine, die in erster Linie dem Hobby dienen oder die Heimatpflege fördern (z.B. für Sport oder kulturelle Betätigungen) sind nicht abziehbar.

Ausgenommen sind somit zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für Vereine, die folgendes fördern:

  • den Sport
  • kulturelle Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen (z.B. Musik- und Gesangsvereine),
  • die Heimatpflege und Heimatkunde oder
  • die Tier- und Pflanzenzucht, die Kleingärtnerei, das traditionelles Brauchtum (einschließlich Fasching und Karneval), die Soldaten- und Reservistenbetreuung, den Amateurfunken, den Modellflug, den Hundesport

Aufnahmegebühren und sogenannte Eintrittsspenden sind nicht als Sonderausgaben abziehbar.

Mitgliedsumlagen werden wie Mitgliedsbeiträge behandelt.

Für nicht abzugsfähige Mitgliedsbeiträge darf keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden.

Vertiefende Informationen

Steuertipps für gemeinnützige Vereine (PDF)

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Stand: 07.10.2024

Verantwortlich: Finanzministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe

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