Zur Navigation springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen

Ab dem 27. Oktober 2025 ist der Fahrstuhl im Rathaus aufgrund einer Erneuerung außer Betrieb. 

 

 

Blühende Bäume in Buchen

Änderung von Einträgen

Während eine Namensänderung im Führerschein nicht vorgeschrieben ist, müssen Sie Änderungen Ihres Namens oder Ihrer Adresse in den Zulassungsdokumenten eintragen lassen.

Für bestimmte technische Änderungen am Kraftfahrzeug ist außerdem eine neue Betriebserlaubnis oder eine Abnahmebestätigung erforderlich.

Achtung: Klären Sie dies am besten schon vor einer technischen Änderung, vor allem bei einem behindertengerechten Umbau.

Freigabevermerk

Stand: 16.08.2021

Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Passend zum Thema

← zurück zur Übersicht