Kenntnisgabeverfahren
Leistungen
Sie geben das Bauvorhaben der Baurechtsbehörde durch die Einreichung der Bauvorlagen nur zur Kenntnis.
In der Regel dürfen Sie einen Monat nach Eingang der vollständigen Bauvorlagen bei der Baurechtsbehörde mit Ihrem Bauvorhaben beginnen bzw. bereits nach zwei Wochen, wenn die Angrenzer schriftlich zugestimmt haben.
In diesem Verfahren können Sie keine Ausnahmen oder Befreiungen erhalten, zum Beispiel von den Abstandsflächenvorschriften.
Rechtsgrundlage
- § 51 Kenntnisgabeverfahren
Freigabevermerk
27.02.2025 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen
Passend zum Thema
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Bauen und Modernisieren
- Abbruch einer baulichen Anlage 5000646
- Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen 5001348
- Baufinanzierung und Förderungen 5000345
- Denkmalschutz und Denkmalpflege 5001251
- Planung und Vorbereitung des Bauvorhabens 5000520
- Umbau - Sanierung - Modernisierung 5000768
- Vergabe der Straßennamen und Hausnummern 5001314
- Versicherungen während der Bauphase 5000642
- Vom Bauantrag bis zum Richtfest 5001287