Adoption
Leistungen
- Adoption - Akteneinsicht beantragen
- Adoption eines ausländischen Kindes - Beurkundung im Geburtenregister beantragen
- Adoption eines deutschen Kindes - Beurkundung von Amts wegen
- Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten
- Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen
Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten oder zur Adoption freigeben wollen, sollten Sie sich bei einer Adoptionsvermittlungsstelle beraten lassen. Das kann beispielsweise bei Ihrem örtlich zuständigen Jugendamt sein. Grundlegende Informationen zum Thema finden Sie auf den folgenden Seiten.
Ziel aller Adoptionsvermittlungen ist es, geeignete Eltern für das Kind zu finden. Das Wohl des Kindes steht immer im Vordergrund.
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):
- § 1741 Zulässigkeit der Annahme
- § 1754 Wirkung der Annahme BGB: Namensführung
- § 1755 Erlöschen von Verwandtschaftsverhältnissen
- § 1756 Bestehenbleiben von verwandtschaftsverhältnissen
Gesetz über die Annahme als Kind und zur Änderung anderer Vorschriften (Adoptionsgesetz):
- § 1 Grundsätze der Adoption
- § 2 Annahme als Kind
- § 3 Zustimmung zur Adoption
- § 4 Antrag auf Annahme als Kind
Freigabevermerk
06.11.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg
Passend zum Thema
-
Adoption
- Arten und Formen der Adoption 5000503
- Aufhebung einer Adoption 5001014
- Ein Kind adoptieren 5000964
- Ein Kind aus dem Ausland adoptieren 5000924
- Ein Kind zur Adoption freigeben 5001188
- Herkunftsfamilie suchen 5000426
- Rechte und Pflichten der Adoptiveltern 5001302
- Volljährigenadoption 5001148
- Weiterführende Informationen und Links 5000055