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Ab dem 27. Oktober 2025 ist der Fahrstuhl im Rathaus aufgrund einer Erneuerung außer Betrieb. 

 

 

Blühende Bäume in Buchen

Fahrgastbeförderung

Sie benötigen eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn Sie folgende Fahrzeuge fahren möchten:

  • Taxi
  • Mietwagen
  • Krankenwagen
  • Personenkraftwagen (Pkw)
    • im Linienverkehr oder
    • im gebündelten Bedarfsverkehr beziehungsweise
    • bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gilt längstens fünf Jahre.

Sie können beantragen, sie für weitere fünf Jahre zu verlängern.

Rechtsgrundlage

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):

  • § 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Freigabevermerk

24.11.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

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