Zur Navigation springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen

Stadtverwaltung am Donnerstag ab 16 Uhr geschlossen

Das Rathaus und die örtlichen Verwaltungsstellen sowie die Stadtwerke Buchen sind wegen des Schützenmarktes am Donnerstag, 11. September ab 16 Uhr geschlossen.

Die Stadtwerke sind in Notfällen unter Telefon 06281/51051 erreichbar.

Blühende Bäume in Buchen

Bürgermeisterwahlen

Leistungen

Die Bürgerinnen und Bürger der baden-württembergischen Gemeinden wählen die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister ihrer Gemeinde in freier, allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl für acht Jahre. Die Wahl findet unabhängig von der Wahl des Gemeinderats statt.

Sie können sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, wann die nächste Wahl ansteht.

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat in Baden-Württemberg eine starke Stellung.

Aufgaben

  • stimmberechtigte Vorsitzende oder stimmberechtigter Vorsitzender des Gemeinderates und all seiner Ausschüsse,
  • Chefin oder Chef der Gemeindeverwaltung
  • Zuständigkeit für verschiedene durch Fachgesetze bestimmte Aufgaben und
  • Rechtsvertretung der Gemeinde nach außen

In Stadtkreisen und Großen Kreisstädten trägt die Bürgermeisterin die Bezeichnung Oberbürgermeisterin, der Bürgermeister die Bezeichnung Oberbürgermeister.

Rechtsgrundlage

§§ 42 bis 45 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)

Freigabevermerk

Stand: 29.08.2023

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

Passend zum Thema

← zurück zur Übersicht