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Stadtverwaltung am Donnerstag ab 16 Uhr geschlossen

Das Rathaus und die örtlichen Verwaltungsstellen sowie die Stadtwerke Buchen sind wegen des Schützenmarktes am Donnerstag, 11. September ab 16 Uhr geschlossen.

Die Stadtwerke sind in Notfällen unter Telefon 06281/51051 erreichbar.

Blühende Bäume in Buchen

Besondere Wohnformen

Neben dem Wohnen in Mietwohnungen als Hauptmieter gibt es auch noch besondere Wohnformen, die meist auf eine Gruppe mit speziellen Bedürfnissen zugeschnitten sind, die besondere gesetzliche Vorgaben erfüllen müssen. Dies gilt beispielsweise für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf.

Wenn diese volljährig sind, haben sie die Möglichkeit, entweder in vollständig selbstverantworteten oder teilweise selbstverantworteten Wohngemeinschaften zusammenzuleben. Damit erstreckt sich der heimrechtliche Schutz auch auf den Übergangsbereich zwischen eigener Häuslichkeit und stationärer Einrichtung auf ambulant betreute Wohngemeinschaften. Die heimrechtlichen Voraussetzungen zum Betrieb solcher Wohngemeinschaften sind im Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) geregelt. Vollständig selbstverantwortete Wohngemeinschaften unterliegen nicht dem Anwendungsbereich des WTPG.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

08.08.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

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