Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz
Um in der Strahlentherapie für die Anwendung am Menschen, in der Nuklearmedizin für die Anwendung am Menschen oder in der Röntgendiagnostik in der Humanmedizin arbeiten zu dürfen, sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen.
Zum einen muss eine erfolgreich abgeschlossene sonstige medizinische Ausbildung, wie zum Beispiel zur medizinischen Fachangestellten, vorliegen. Zum zweiten ist der Erwerb der hierfür erforderlichen Kenntnisse der zuständigen Behörde für Strahlenschutz nachzuweisen. Die Bescheinigung des Erwerbs der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz muss bei der zuständigen Behörde für Strahlenschutz beantragt werden.
Vertiefende Informationen
- Informationen zur Überwachung im Bereich Strahlenschutz in Industrie und Medizin auf der Internetseite des Umweltministeriums
- Informationen zum Strahlenschutz
- Strahlenschutz - Informationen der Regierungspräsidien
- Formulare, Merkblätter und Adressen
Rechtsgrundlage
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
- § 49 Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung am Menschen und am Tier in der Tierheilkunde
Freigabevermerk
13.11.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg
Passend zum Thema
-
Umwelt
- Abfallvermeidung und Entsorgung 5000272
- Biologische Vielfalt und Landwirtschaft 5001831
- Bodenschutz 5001106
- Elektromagnetische Felder 5000971
- Klimaschutz, Energie und Rohstoffe 5000005
- Nachhaltige Entwicklung 5000959
- Naturschutz, Artenschutz, Landschaftspflege 5000305
- Strahlenschutz 5001869
- Teilhabe am Umweltschutz 5001489
- Wasser und Gewässerschutz 5000987