Gelistete Drittländer sind Länder, in denen die Tollwutsituation bekannt und unter Kontrolle ist.
Für den Großteil der EU-Staaten gelten bei Wiedereinreise aus einem gelisteten Drittland die gleichen Bedingungen wie für die Einreise aus einem anderen EU-Staat:
Stand: 07.07.2021
Verantwortlich: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg