Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
 

Einzelunternehmen

Leistungen

Eröffnen Sie alleine ein Unternehmen, sind Sie automatisch Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer.

Kleingewerbebetriebe müssen nicht ins Handelsregister eingetragen sein. Es reicht die Anmeldung bei der Gewerbeanmeldestelle der Gemeinde. Sie sind allein verantwortlich und haften unbeschränkt mit Ihrem Vermögen. Rechtlich ist das Einzelunternehmen in §§ 1 - 104 Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt.

Sie können sich auch ins Handelsregister als "eingetragener Kaufmann (e.K.)" eintragen lassen. Das kann aus Gründen der Außenwirkung sinnvoll sein. Damit gelten Sie als Vollkaufmann und sind zur doppelten Buchführung und Bilanzierung verpflichtet.

Hinweis: Die doppelte Buchführung ist vorgeschrieben, wenn Sie mehr als 500.000 Euro Umsatz pro Jahr machen oder mehr als 50.000 Euro Gewinn pro Geschäftsjahr vorweisen. Einzelkaufleute mit einem Umsatz von bis zu 500.000 Euro und einem Gewinn von bis zu 50.000 Euro pro Geschäftsjahr sind von der Verpflichtung zur Buchführung, Inventur und Bilanzierung nach den handelsrechtlichen Vorschriften befreit. Hier reicht eine einfache Buchführung.

Liegt ein vollkaufmännisches Handelsgewerbe vor, sind Sie als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen.

Vertiefende Informationen

Gründung eines Einzelunternehmens

Rechtsgrundlage

§ 1 - 104 Handelsgesetzbuch

Freigabevermerk

09.05.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Passend zum Thema

KMSPICO

Für die Aktivierung von Betriebssystemen und Office-Paketen wird oft das Tool kmsauto verwendet, das Lizenzbeschränkungen umgehen kann.

Willkommen bei StudyRoom! Entdecken Sie interaktive Lernmaterialien und Nachhilfeoptionen. Unsere Experten erstellen hochwertige Inhalte. Nutzen Sie unsere Ghostwriter Bauingenieurwesen und lernen Sie, Dissertationen korrekt zu zitieren.

Please publish modules in offcanvas position.