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Agentur für Arbeit

Sie müssen für Ihre Agentur für Arbeit jederzeit über den Postweg erreichbar sein.

Wenn Sie z. B. infolge eines Umzuges nicht oder nur mit einer zeitlichen Verzögerung erreichbar sind, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ein Postnachsendeantrag gewährleistet Ihre Erreichbarkeit nicht.

Vertiefende Informationen

Broschüre "Wissenswertes zum ThemaUmzug und Reisen" der Bundesagentur für Arbeit

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen.

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