Umschulungen sind eine erwachsenengerecht verkürzte Ausbildung.
Sie können sie auf verschiedene Arten absolvieren:
Während der Umschulung sind Sie sozialversichert.
Die Kosten für die Umschulung sind je nach Art unterschiedlich hoch. Sie werden in der Regel von einem Träger der Sozialversicherung übernommen, der die Umschulung genehmigt. Dies kann beispielsweise die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung sein. Neben den Kosten für den Lehrgang selbst können weitere Kosten für Sie entstehen. Um diese abzufedern und den Lebensunterhalt zu sichern, gibt es ebenfalls Leistungen unterschiedlicher Träger. Jeder Leistungsträger erbringt alle Leistungen nach dem für ihn geltenden Recht vollständig.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat ihn am 14.10.2020 freigegeben.