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Ab dem 27. Oktober 2025 ist der Fahrstuhl im Rathaus aufgrund einer Erneuerung außer Betrieb. 

 

 

Blühende Bäume in Buchen

Flächen gewinnen durch Innenentwicklung

Das Land fördert nicht-investive Maßnahmen, die einen Beitrag zu einer qualitätsvollen und flächeneffizienten Innenentwicklung leisten.

Die Förderung soll Kommunen und Träger der Regionalplanung bei der Erstellung planerischer Konzepte unterstützen, um Maßnahmen der Innenentwicklung strategisch vorzubereiten. Neben Projekten kann auch die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle einer kommunalen Flächenmanagerin oder eines kommunalen Flächenmanagers gefördert werden.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Landkreise, Zweckverbände und Träger der Regionalplanung in Baden-Württemberg.

Der gewährte Fördersatz beträgt in der Regel bis zu 50 Prozent der vom Land festgestellten zuwendungsfähigen Ausgaben.

Eine Zuwendung kann nur bewilligt werden,

  • wenn vor der Bewilligung nicht mit der Maßnahme begonnen worden ist. Eine Maßnahme ist begonnen, sobald dafür entsprechende Arbeitsverträge, Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen sind bzw. Aufträge zur Planung erteilt sind. Sofern bekannt wird, dass mit der Maßnahme vor dem Vorliegen des Zuwendungsbescheids begonnen wurde, muss die Förderzusage grundsätzlich zurückgenommen werden (Verbot eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns);
  • wenn keine anderen Fördermittel der öffentlichen Hand für dieselbe Maßnahme in Anspruch genommen werden beziehungsweise worden sind (Kumulierungsverbot).

Verfahrensablauf

Sobald die Ausschreibung für die aktuelle Förderperiode auf der Webseite des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen veröffentlicht worden ist, können Sie einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung stellen. In der Ausschreibung für die jeweilige Förderperiode finden Sie auch die Frist zur Einreichung der Anträge.

Die Abwicklung des Förderprogramms (Einreichung der Anträge (Erst- und Änderungsantrag, Antrag auf Teilauszahlung), Empfangsbestätigung Bescheide, Verwendungsnachweis) erfolgt ausschließlich elektronisch über das Serviceportal. Voraussetzung hierfür ist, dass die antragstellende Körperschaft über einen „Mein Unternehmenskonto“-Zugang verfügt.

Sollte dies noch nicht der Fall sein, müssen Sie den Zugang zunächst hier beantragen. Bitte beachten Sie, dass der Prozess zur Beantragung des Zugangs etwa zwei Wochen dauert. Nach Abschluss des Beantragungsprozesses können Sie sich mit den Zugangsdaten (Elster-Organisationszertifikat plus Passwort) auf dem Serviceportal anmelden und die Onlineformulare nutzen.

 

Vertiefende Informationen

Informationen zum Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ [

Übersicht gelungene Beispiele der Innenentwicklung [https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/landesentwicklung/flaechenmanagement/gelungene-projektbeispiele/gelungene-beispiele-der-innenentwicklung] Anmerkung der Landesredaktion JH (extern): Seite konnte nicht gefunden weden. Bitte neuen URL einfügen. Danke und viele Grüße

Informationen zum Flächenmanagement

Rechtsgrundlage

Ausschreibung des Förderprogramms „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ für die aktuelle Förderperiode

Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg

  • § 23 Zuwendungen

Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg

  • § 44 Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgenständen

Allgemeine Verwaltungsvorschriften des Ministeriums für Finanzen zur Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (VV-LHO)

  • zu § 23 LHO

Allgemeine Verwaltungsvorschriften des Ministeriums für Finanzen zur Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (VV-LHO)

  • zu § 44

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K)

Freigabevermerk

21.10.2025 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

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