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Blaue Karte EU ("Blue Card EU")

Die Blaue Karte EU ist ein besonderer Aufenthaltstitel für ausländische Akademikerinnen und Akademiker oder Personen mit vergleichbarem Qualifikationsniveau, die in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen wollen.

Voraussetzungen sind unter anderem

  • ein deutscher Hochschulabschluss, ein anerkannter ausländischer Hochschulabschluss oder ein ausländischer Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist,
  • ein den Qualifikationen entsprechender Arbeitsplatz und
  • ein Mindestbruttogehalt.

Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU können unter erleichterten Bedingungen eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

Vertiefende Informationen

Niederlassungserlaubnis

Rechtsgrundlage

§ 18g Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Blaue Karte EU)

Freigabevermerk

03.01.2024 Justizministerium Baden-Württemberg

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