Zielgruppe des Jugendwohnens sind sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte junge Menschen. Jugendwohnheime bieten Jugendlichen und jungen Erwachsenen Unterkunft, wenn:
In Baden-Württemberg umfassen die Angebote unter anderem:
§ 13 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) (Jugendsozialarbeit)
Stand: 04.05.2022
Verantwortlich: Sozialministerium Baden-Württemberg