Explosionsgefährliche Stoffe sind beispielsweise
Die Herstellung und Verarbeitung explosionsgefährlicher Stoffe sowie der Handel damit sind nur einige der Tätigkeiten, für die Sie eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz benötigen. Auch das Verwenden von Schwarzpulver im Rahmen einer schießsportllichen Vereinstätigkeit oder das Wiederladen von Patronenmunition mit Nitrocellulosepulver unterliegt der Erlaubnispflicht nach dem Sprengstoffgesetz.
Gesetzliche Vorschriften zum Sprengstoffrecht
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat ihn am 03.03.2021 freigegeben.