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Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist mit der Niederlassungserlaubnis vergleichbar. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ebenfalls ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie bietet aber ein größeres Maß an Mobilität innerhalb des EU-Raums.
Die Voraussetzungen für eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU entsprechen im Wesentlichen denjenigen der Niederlassungserlaubnis.
§ 9a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU)
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 14.07.2020 freigegeben.
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