Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
 

Meldebescheinigung beantragen

Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,

beispielsweise für:

  • Aufgebot beim Standesamt
  • Zulassungsstelle
  • Banken
  • Rentenversicherer.

Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.

Voraussetzungen

keine

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnorts

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll stellen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

  • Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
  • Wenn Sie den Antrag schriftlich oder elektronisch stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses

Kosten

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der örtlichen Gebührensatzung.

Für Sozialleistungen wie zum Beispiel Krankenversicherung, Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld ist die Meldebescheinigung kostenfrei.

Bearbeitungsdauer

Bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Die Ausstellung einer Meldebescheinigung können Sie durch eine Verpflichtungsklage einfordern.

Rechtsgrundlage

§ 18 Bundesmeldegesetz (BMG) (Meldebescheinigung)

Freigabevermerk

27.01.2023; Innenministerium Baden-Württemberg

Passend zum Thema

Adresse ändern
Altersvorsorge und Ruhestand
Finanzielle Hilfen
Finanzielle Hilfen für Familien
Heirat
Lebenspartnerschaft - Rechtslage bis zum 30.09.2017
Meldepflicht
Sonstige Ab- und Anmeldungen
Wohnungswechsel

Please publish modules in offcanvas position.