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Aktuelles aus Buchen im Odenwald

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Haushaltssatzung der Stadt Buchen

Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 15. Februar 2016 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen:

Öffentliche Bekanntmachung

7. Änderung des Bebauungsplans „I a – Bödigheimer Straße“, Gemarkung Buchen nach § 13 a BauGB

„alla hopp!-Anlage“ kann durchstarten

„alla-hopp!-Anlage“ kann durchstartenDer Startschuss für die Bauphase der generationsübergreifenden Bewegungs- und Begegnungsanlage in Buchen ist gestern am Schrankenberg gefallen.

"Heute ist es soweit: Es kann endlich losgehen." Nicht nur Bürgermeister Roland Burger war gestern Morgen die Freude über den Start der Arbeiten an der "alla hopp!-Anlage" ins Gesicht geschrieben. Beim offiziellen Spatenstich - der eigentlich komplett ohne Spaten auskommen sollte - gaben sich die Würdenträger der Stadt Buchen die Klinke in die Hand.

Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz ab 1. November 2015

Mit dem neuen Bundesmeldegesetz werden erstmals bundeseinheitliche Vorschriften geschaffen. Die wichtigsten Änderungen werden nachstehend vorgestellt…

Anmeldung einer Wohnung:
Es bleibt bei der allgemeinen Meldepflicht. Wer eine Wohnung bezieht, muss sich bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes anmelden. Die Frist zur Anmeldung wird allerdings von einer auf zwei Wochen nach Einzug verlängert.
Folgende Ausnahmen von der Meldepflicht werden in das Bundesmeldegesetz neu aufgenommen:

Freies Surfen für Kunden

Hotspot: Stadtbücherei Teil des City-Infotainment-Konzepts

Gleichzeitig mit der Einführung der "Onleihe" wurde das städtische W-Lan-Netz "bchinfo.de" um einen Hotspot in der Stadtbücherei erweitert. Inhaber eines Bibliotheksausweises können so vor Ort zum Arbeiten, aber auch zum gemütlichen Lesen statt der üblichen 30 Minuten ein Ticket für eine Zeiterweiterung für zwei Stunden kostenloses Surfen erhalten.

Per Mausklick ins digitale Bücherregal

System „Onleihe“ ist ab sofort in Betrieb / Rund 22 000 Medien stehen zur Verfügung / Mitglied im „Onleihe-Verbund Metropolbib“

Mit der "Onleihe" beginnt für die Stadtbücherei Buchen heute ein neues Zeitalter. Ab sofort sind E-Books und Hörbücher online abrufbar. Ganz bequem und ohne viel Aufwand. Ein großer Tag für die Stadtbücherei Buchen: Auswählen, einloggen, herunterladen - so einfach funktioniert das digitale Ausleihen von Online-Medien aller Art ab sofort. Pünktlich zum bundesweiten "Tag der Bibliotheken", der am 24. Oktober 1995 erstmals ausgerufen wurde, geht das neue System ab sofort auch in Buchen "ans Netz". Im Rahmen einer Feierstunde wurde das Projekt gestern vorgestellt und der offizielle Startschuss gegeben.

Klimaschutz bei der Stadt Buchen II

Die Stadt Buchen stellte im März den Antrag zur Erneuerung der Innenbeleuchtung in dem Technischen Rathaus in LED Technik beim Bundesminsterium für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Durch diese Maßnahme lassen sich mindestens 50 % des Co² Ausstoßes einsparen. Dabei beträgt die Förderquote 30%. Ideale Voraussetzungen also für den Einbau von förderfähiger LED-Beleuchtungs-, Steuer- und Regelungstechnik bei der Sanierung der Innenbeleuchtung. Denn in punkto Größe, Effizienz, Lebensdauer, Umweltfreundlichkeit, Lichtintensität und qualität ist die LED-Technologie konventionellen Leuchtmitteln weit überlegen. Und dank der hohen Förderquote lassen sich zukunftssichere, umweltfreundliche und wirtschaftliche Lichtlösungen zu minimalen Investitionen realisieren.

"alla hopp!“-Anlage in Buchen

Sorge wegen Lärmbelästigung nach der Inbetriebnahme / Unterschriftenliste an die Stadtverwaltung übergeben

Die Vorfreude auf die neue "alla hopp"-Anlage in Buchen ist groß. Der Bewegungspark der Dietmar-Hopp-Stiftung soll zu einem Spielplatz für Jung und Alt werden. In unmittelbarer Nähe zum Gelände gibt es aber auch Bürger, denen der Gedanke an die neue Freizeitanlage - die Einweihung ist für Sommer 2016 geplant - die Stirn in Sorgenfalten legt.

Öffentliche Bekanntmachung der Städte Buchen und Walldürn nach § 34 Abs. 1 des Meldegesetzes

Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen anlässlich der Wahl zum 16. Landtag von Baden-Württemberg am 13. März 2016

Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 des Meldegesetzes (MG) für Baden-Württemberg darf die Meldebe- hörde Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit der Wahl zum 16. Landtag von Baden-Württemberg in den sechs vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist.

In Buchen ist was los...

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