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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Eine barrierefreie Webseite ist nicht nur für Blinde bzw. Menschen mit Handicap, sondern ein Service für viele Menschen. Ob für Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Voraussetzungen, unterschiedlicher Hard- und Software oder unterschiedlichen Browsereinstellungen - Jeder soll problemlos auf die Seiten der Stadt Buchen zugreifen können.

Die Stadt Buchen (Odenwald) ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.buchen.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
    Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache werden so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt.
  • Einige PDFs könnten nicht UA-konform sein.
    Die PDFs auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
  • Der Veranstaltungskalender ist keine HTML-Tabelle sondern wurde mit Containern (div-Elementen) konstruiert.
    Blinde Nutzer können HTML-Tabellen deutlich einfacher wahrnehmen. Der zu betreibende Zeit- und Kostenaufwand, den generierten Inhalt der Veranstaltungs-Komponente in HTML-Tabellen auszugeben, steht allerdings in keinem Verhältnis.
  • Die verwendete Programmiersprache HTML wird teilweise nicht korrekt eingesetzt.
    Die Darstellung eines fehlerfreien Programmcodes der Websiete (sogenannter Quellcode) ist mit einem umfangreichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Daher wurden die Quellcodes nicht von allen Fehlern befreit.

3. Bedienung der Navigation (in mobiler Ansicht)

Das Aufklappen der Menüpunkt in de mobilen Navigation erfolgt über die Leertaste. Mit der RETURN-Taste wird der Seitenwechsel zum fokussierten Menü-Link ausgelöst.

4. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27.07.2021 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 05.12.2022 überprüft.

5. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.buchen.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Stadt Buchen
Wimpinaplatz 3
74722 Buchen

E-Mail: stadt@buchen.de
Telefonisch können Sie uns unter der Nummer: 06281 31-0 erreichen.

Gerne können Sie zur Meldung jeglicher Fehler auch einfach dieses Formular verwenden. Bitte beachten Sie, dass die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder Pflichtfelder sind und ausgefüllt werden müssen.

6. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Überwachungsstelle medialer Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Überwachungsstelle medialer Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711-279-3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten des/der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Weitere Informationen über das Schlichtungsverfahren finden Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Kinderschutzprojekt "Mein Schutzengel"

Kinderschutzprojekt "Mein Schutzengel"

Seit Herbst 2018 wacht der Schutzengel nun auch über unserer Stadt Buchen!  Kinderschutzprojekt "Mein Schutzengel"

"Mein Schutzengel" ist eine Aktion des Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis in Kooperation mit dem Kinderschutzbund Neckar-Odenwald-Kreis, dem Förderverein Kommunale Kriminalprävention Sicherer Neckar-Odenwald-Kreis e.V., des Polizeipräsidiums Heilbronn, der Johannes-Diakonie Mosbach, dem Kinder- und Jugenddorf Klinge und der Stadt Mosbach.

Dieses Schutzprojekt hilft Kindern, die in Not sind, aber auch allen anderen Menschen, die sich bedroht fühlen oder in eine akut schwierige Lage gekommen sind.

Mit Hilfe von bisher über 70 Buchener Institutionen und Gewerbebetrieben konnte nun auch bei uns in Buchen ein Netz aus Anlaufstellen für Kinder in Not- und Problemsituationen geschaffen werden. Diese Teilnehmer signalisieren durch gut sichtbare Schutzengel-Aufkleber an ihren Türen, dass Kinder und alle anderen Menschen in Not jederzeit zu Ihnen kommen können und Ihnen dort geholfen wird. Bei Kindern kann dies der Fall sein, wenn sie zum Beispiel ihren Schlüssel oder ihre Fahrkarte verloren haben oder sich aus anderen Gründen bedroht fühlen und kein eigenes Mobiltelefon zur Hand haben. Damit sie dann auch wissen, dass es solche Zufluchtsorte gibt und sie sich an diese wenden können, finden an den Grundschulen Unterrichtseinheiten statt, die das Projekt erläutern und typische Problemsituationen ansprechen.

Die Stadt Buchen bedankt sich an dieser Stelle nochmals bei allen bisherigen Teilnehmern und würde sich freuen, weitere Interessierte für das Kinderschutzprojekt gewinnen zu können.

Wenn Sie sich auch beteiligen möchten, finden Sie hier die entsprechenden Formulare für die Geschäftsführung sowie für die teilnehmenden Mitarbeiter.

Gerne können Sie die ausgefüllten Formulare auch per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! senden.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen Frau Dittrich unter der Tel.: 06281 31-111 gerne zur Verfügung.

Benutzung

Das Stadtarchiv Buchen ist in den Räumen des Rathauses und in mehreren Außenstellen untergebracht.

Die Archivalien des Stadtarchivs können von jeder Bürgerin und jedem Bürger, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, nach Maßgabe der pdfArchivordnung der Stadt Buchen (Odenwald) vom 06.02.2012 eingesehen werden, soweit sich aus gesetzlichen Sperrfristen, Rechtsvorschriften oder Vereinbarungen mit derzeitigen oder früheren Eigentümern des Archivguts nichts anderes ergibt. Zudem beantwortet das Archivpersonal auch schriftliche oder mündliche Anfragen.
Vor einer Benutzung ist eine Anmeldung per E-Mail, Post oder Telefon notwendig und gegebenenfalls ein pdfBenutzerantrag zu stellen.

Stadtarchiv Buchen
Tobias-Jan Kohler M.A.
Wimpinaplatz 3 • 74722 Buchen
Telefon: 06281 31-108
Telefax: 06281 31-151
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Stadtarchiv Buchen

Das Jurisdictionalbuch der Stadt Buchen aus dem 17. JahrhundertDer Beginn des Stadtarchivs Buchen lässt sich auf die Nachkriegsjahre datieren. In dieser Zeit ordnete der bekannte Buchener Bürger Karl Tschamber ehrenamtlich das Archiv und verfasste im Jahr 1947 handschriftlich eine Art Katalog, in welchem er die Bestände und die einzelnen Archivalien verzeichnete.

Erst Mitte der 1980er Jahre wurde das Archiv der Stadt Buchen durch einen hauptamtlichen Stadtarchivar übernommen und betreut. Die Verzeichnung der Archivalien und Erstellung von Findbüchern sowie die Übernahme von weiterem Archiv- aber auch Sammlungsgut folgte sukzessive.

Zurzeit verwahrt das Stadtarchiv Buchen Archiv- und Sammlungsgut von ungefähr 1.000 laufenden Metern, die sich in über 50 Einzelbestände aufgliedern. Darunter findet sich einerseits die komplette amtliche Überlieferung der Stadt Buchen in Form von Urkunden, Akten, Amtsbüchern und Rechnungsserien. Die Akten-Überlieferung umfasst mit dem Historischen Aktenbestand und dem zweigeteilten Speicheraktenbestand drei größere Bestände. Der Amtsbücherbestand enthält unter anderem Protokollbände und Bürgerbücher, wie beispielsweise das für die Stadtgeschichte bedeutende Jurisdictionalbuch aus dem 17. Jahrhundert. (siehe Abbildung) Das Stadtarchiv betreut ebenfalls die Ortsteilarchive der 13, einst selbständigen Stadtteile. Mit den Pfarrarchiven von Buchen, Hainstadt, Hettigenbeuern und Hollerbach, dem digitalen Bildarchiv Karl Weiß und dem Joseph Martin Kraus-Archiv verwaltet das Stadtarchiv andererseits sechs Depositalarchive. Sehr umfangreich ist zudem das Sammlungsgut als dritter Baustein des Stadtarchivs, welches sich unter anderem aus Zeitungs-, Karten-, Bilder- und Filmsammlungen zusammensetzt.

Das Stadtarchiv Buchen bietet mit seinem reichen Fundus an unterschiedlichen Archivalien und Sammlungen eine unersetzliche Quelle für geschichtsinteressierte Bürgerinnen und Bürger, für die Stadt-, Heimat-, Regional- und Ahnenforschung sowie für wissenschaftliche Fragestellungen.

Weitere Informationen:

Stadtarchiv Buchen
Tobias-Jan Kohler M.A.
Wimpinaplatz 3 • 74722 Buchen
Telefon: 06281 31-108
Telefax: 06281 31-151
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Die Archiv-Bibliothek

ArchivbibliothekZur Unterstützung von Archivnutzern verfügt das Stadtarchiv Buchen auch über eine kleinere Archivbibliothek, welche die Themenfelder Stadtgeschichte mit einer großen Anzahl an Ortschroniken zu den Stadtteilen und Vereins- und Festschriften zu den ortsansässigen Vereinen, Regionalgeschichte mit Schwerpunkt Odenwald, Neckar-Odenwald-Kreis, badisches Frankenland und Baden-Württemberg, Musikgeschichte bzw. Literatur zu Joseph Martin Kraus und jüdische Geschichte sowie die Schriftenreihe Zwischen Neckar und Main des Bezirksmuseums Buchen beinhaltet.

Zudem finden sich zahlreiche Fachbücher zur Genealogie, Archivpädagogik und Archivwissenschaften sowie verschiedene Lexika.

Für die Heimatforschung im Buchener Raum bietet die geschichtswissenschaftliche Zeitschrift "Der Wartturm - Heimatblätter des Vereins Bezirksmuseum Buchen e.V." eine große Fülle an Artikeln zu den unterschiedlichsten Themen. Die pdfWartturm-Bibliografie 1925-2020 ermöglicht einen schnellen Überblick über den Inhalt der seit fast Hundert Jahren bestehenden Fachzeitschrift.

Für eine intensivere Verwendung von Sekundärliteratur bzw. Forschungsliteratur kann in den zwei großen, in Buchen ansässigen Fachbibliotheken recherchiert werden. Für regionalgeschichtliche Fragestellungen bietet sich die vom Stadtarchiv mitbetreute Regionalgeschichtliche Bibliothek "Zwischen Neckar und Main" mit über 10.000 Fachbüchern an. Die von der Stiftung Bücherei des Judentums verwaltete Ausleihbücherei hingegen ist im Besitz von rund 9000, zumeist deutschsprachigen Titeln zum Thema Judentum und jüdische Schriften.

Stadtarchiv Buchen
Tobias-Jan Kohler M.A.
Wimpinaplatz 3 • 74722 Buchen
Telefon: 06281 31-108
Telefax: 06281 31-151
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Die Bestände des Stadtarchivs

Die Bestände des Stadtarchivs Buchen gliedern sich grundsätzlich in drei Bereiche, nämlich Amtliches Schriftgut, Depositalarchive und Sammlungen.

Unter dem Amtlichen Schriftgut befindet sich die komplette amtliche Überlieferung der Stadt Buchen und der jeweiligen Stadtteile. Neben einem Urkundenbestand und den Aktenbeständen Historischer Aktenbestand, Speicherakten, Speicherakten 2 und der zweigeteilten bauamtlichen Überlieferung in Bauamtsakten und Bauamtsakten 2 sind Amtsbücher, Bürgermeisterrechnungen, Rechnungsserien, die Einwohnermeldekartei, das Gewerberegister sowie die Ortsteilarchive vorhanden. Zusätzlich findet sich unter dem Amtlichen Schriftgut auch jeweils ein Bestand für die Städtische Volksbücherei und den Spitalfond.

Das Stadtarchiv verwaltet daneben sechs Depositalarchive. Neben den kirchlichen Archiven der Pfarreien Buchen, Hainstadt, Hettigenbeuern und Hollerbach gehören hierzu auch das digitale Bildarchiv Karl Weiß und das vor allem aus Notenmaterial und Briefen bestehende Joseph Martin Kraus-Archiv, die sich beide im Besitz des Vereins Bezirksmuseum e.V. Buchen befinden.

Der dritte Bereich umfasst das umfangreiche Sammlungsgut des Stadtarchivs, welches unter anderem Sammlungen von Nachlässen, Vereinen, Zeitungen, Karten und Plänen, Plakaten, Prospekten, Ansichtskarten, Grafiken, Bildern und Fotos, Dias und eine Sammlung mit modernen Medien wie CDs, MCs und DVDs umfasst.

Eine genauere Erläuterung zu den einzelnen Beständen mit Informationen zu Inhalt, Provenienz, vorhandenen Findmitteln, Umfang und Signaturen finden sich in der aktuellen Bestandsübersicht pdfDie Bestände des Stadtarchivs Buchen (aktualisierte Version September 2019).

Hier finden Sie weitere Informationen zu den einzelnen Beständen:

Stadtarchiv Buchen
Tobias-Jan Kohler M.A.
Wimpinaplatz 3 • 74722 Buchen
Telefon: 06281 31-108
Telefax: 06281 31-151
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Logo des Serviceportals Baden-WürttembergSeit Anfang 2016 ist das neue Serviceportal Baden-Württemberg, Service-BW, online. Immer mehr Bürger nutzen die E-Government-Plattform des Landes. Hier finden Sie zuständige Stellen, deren zugehörigen Leistungen, Anfahrtsauskünfte, Öffnungszeiten und vieles mehr!

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