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Für die Aktivierung von Betriebssystemen und Office-Paketen wird oft das Tool kmsauto verwendet, das Lizenzbeschränkungen umgehen kann.

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WhatsApp

Kontaktieren Sie die Stadt Buchen über WhatsApp +49 (0) 62812780Schreiben Sie uns per WhatsApp!

Jetzt können Sie die Tourist-Information auch bequem von unterwegs über WhatsApp erreichen!

Nutzen Sie WhatsApp für allgemeine Fragen, die Abfrage von Beratungs- und Öffnungszeiten oder zur Anforderung eines Rückrufs und mehr…

Gerne sind wir während unserer Servicezeiten für Sie da:
Montag  bis Freitag: 08.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr

Anfragen, die außerhalb unserer Servicezeiten eingehen, beantworten wir Ihnen in der Regel erst am nächsten Werktag – bitte haben Sie dafür Verständnis.

Und so einfach funktioniert es:

  • WhatsApp kostenlos über den Play-Store oder AppStore downloaden und registrieren.
  • Dann die Nummer +49 (0) 62812780 der Stadt Buchen (Tourist-Information) in Ihrem Smartphone einspeichern.
  • Jetzt muss nur noch WhatsApp geöffnet und der Chat mit der Stadt Buchen (Tourist-Information) kann gestartet werden.

Wir freuen uns über Ihre Nachricht!

Datenschutzrechtlich bietet WhatsApp zwar eine verschlüsselte Übertragung Ihrer Nachrichten an – die Datensicherheit kann jedoch nicht durch die Stadt Buchen kontrolliert werden! Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und auf der Webseite von WhatsApp Inc.

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In unserem Online-Shop finden Sie alles rund um die Stadt Buchen. Geschichtsträchtige Literatur, Stadtführer, Souvenirs - perfekt für alle Buchener, Stadtliebhaber und alle Anderen auch!

Finden Sie tolle Produkte zum Verschenken oder für Sie selbst! Alle Artikel aus unserem Shop erhalten Sie selbstverständlich auch in der Tourist-Information im Verkehrsamt der Stadt Buchen oder im Bürgerbüro.

Natürlich liefern wir die Artikel kostengünstig zu Ihnen nach Hause! 

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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Eine barrierefreie Webseite ist nicht nur für Blinde bzw. Menschen mit Handicap, sondern ein Service für viele Menschen. Ob für Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Voraussetzungen, unterschiedlicher Hard- und Software oder unterschiedlichen Browsereinstellungen - Jeder soll problemlos auf die Seiten der Stadt Buchen zugreifen können.

Die Stadt Buchen (Odenwald) ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.buchen.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
    Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache werden so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt.
  • Einige PDFs könnten nicht UA-konform sein.
    Die PDFs auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
  • Der Veranstaltungskalender ist keine HTML-Tabelle sondern wurde mit Containern (div-Elementen) konstruiert.
    Blinde Nutzer können HTML-Tabellen deutlich einfacher wahrnehmen. Der zu betreibende Zeit- und Kostenaufwand, den generierten Inhalt der Veranstaltungs-Komponente in HTML-Tabellen auszugeben, steht allerdings in keinem Verhältnis.
  • Die verwendete Programmiersprache HTML wird teilweise nicht korrekt eingesetzt.
    Die Darstellung eines fehlerfreien Programmcodes der Websiete (sogenannter Quellcode) ist mit einem umfangreichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Daher wurden die Quellcodes nicht von allen Fehlern befreit.

3. Bedienung der Navigation (in mobiler Ansicht)

Das Aufklappen der Menüpunkt in de mobilen Navigation erfolgt über die Leertaste. Mit der RETURN-Taste wird der Seitenwechsel zum fokussierten Menü-Link ausgelöst.

4. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27.07.2021 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 05.12.2022 überprüft.

5. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.buchen.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Stadt Buchen
Wimpinaplatz 3
74722 Buchen

E-Mail: stadt@buchen.de
Telefonisch können Sie uns unter der Nummer: 06281 31-0 erreichen.

Gerne können Sie zur Meldung jeglicher Fehler auch einfach dieses Formular verwenden. Bitte beachten Sie, dass die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder Pflichtfelder sind und ausgefüllt werden müssen.

6. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Überwachungsstelle medialer Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Überwachungsstelle medialer Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711-279-3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten des/der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Weitere Informationen über das Schlichtungsverfahren finden Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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