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Wahlbenachrichtigungen werden zugestellt – Briefwahl kann beantragt werden

Die Landtagswahl wirft ihre Schatten voraus: Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten bis spätestens 21. Februar zugestellt.

Wer bis dahin keine entsprechende Post bekommen hat und glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich zur Prüfung der Angelegenheit umgehend im Bürgerbüro der Stadt Buchen melden.

Nach Zustellung der Wahlbenachrichtigung kann ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt werden. Hierzu ist der Antragsvordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu verwenden. Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können auch in elektronischer Form über ein Erfassungsformular auf der Homepage der Stadt Buchen beantragt werden. Über einen Link auf der Startseite gelangt man in die Wahlrubrik. Alternativ ist der Wahlscheinantrag auch mit einem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufbar.

Auch eine formlose Beantragung per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ist möglich. In diesem Fall sind die persönlichen Daten (Familienname, Vorname, Geburtsdatum und vollständige Wohnanschrift) mitzuteilen.

Eine persönliche Antragstellung soll nur in dringenden Ausnahmefällen und nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem Bürgerbüro erfolgen.

Bei Fragen zum Antragsverfahren erteilt das Bürgerbüro, Telefon 06281/31-105, gerne weitere Auskünfte.

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