Aufgrund der §§ 5 und 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) sowie der §§ 79 ff der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 22.04.2009 hat die Verbandsversammlung am 27. November 2018 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen: