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Auflegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Buchen (Odenwald) über die Auflegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen

Die vom Gemeinderat der Stadt Buchen (Odenwald) in seiner öffentlichen Sitzung vom 24.04.2023 beschlossene Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 liegt in der Zeit vom 09.05.2023 bis 16.05.2023 beim Bürgermeisteramt der Stadt Buchen (Odenwald), Wimpinaplatz 3, Zimmer 6, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll beim Bürgermeisteramt der Stadt Buchen (Odenwald) mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

 

Buchen, 03.05.2023

B u r g e r, Bürgermeister

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