Laufender Betrieb
Leistungen
- Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
- Sperrzeit - Verkürzung oder Aufhebung beantragen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit gewerblich aufstellen - Erlaubnis beantragen
Bei der Durchführung Ihrer Tätigkeiten im Rahmen des Betriebs einer Straußwirtschaft haben Sie gesetzlich vorgeschriebene Pflichten, die Sie einhalten müssen. Beispielsweise müssen die Räume, in denen Sie die Straußwirtschaft betreiben wollen, nach der Landesbauordnung, der Arbeitsstättenverordnung und der Gaststättenverordnung dafür geeignet sein.
Der Ausschank ist beispielsweise nur in Räumen zulässig, die am Ort des Weinbaubetriebs liegen. Zusätzliche Räume dürfen nur in besonderen Ausnahmefällen angemietet werden. Es dürfen nicht mehr als 40 Sitzplätze vorhanden sein.
Wenn Sie den Außenbereich vor der Straußwirtschaft nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Die Öffnungszeiten Ihrer Straußwirtschaft richten sich ebenfalls nach gesetzlichen Vorgaben. In allen Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg müssen Sie Sperrzeiten einhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Sperrzeitverkürzung beantragen.
Die Ordnungsbehörden achten bei ihren Kontrollen besonders darauf, dass Sie die Vorschriften nach dem Jugendschutzgesetz erfüllen.
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit dürfen Sie nur aufstellen, wenn Sie die dazu erforderliche Erlaubnis eingeholt haben.
Wenn Sie Mitarbeiter einstellen und beschäftigen, haben Sie diesen gegenüber eine Reihe gesetzlicher Verpflichtungen. Sie müssen Ihre Beschäftigten beispielsweise bei den verschiedenen Sozialversicherungsträgern an- beziehungsweise abmelden und in die gesetzliche Unfall- beziehungsweise Sozialversicherung einzahlen. Im Krankheitsfall oder bei Schwangerschaft sind Sie zur Fortzahlung des Entgelts verpflichtet. Sie müssen ebenso die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitsschutz berücksichtigen.
Achten Sie auf die Anforderungen für die Benutzung von Schankanlagen und Schankgefäßen sowie Hygienevorschriften. Ihr Personal, das mit der Herstellung, Behandlung oder Ausgabe von Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch oder Eiprodukten beschäftigt ist, benötigt beispielsweise eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz vom zuständigen Gesundheitsamt.
Sie müssen auch zum Umweltschutz beitragen. Wichtig ist dabei insbesondere, dass Sie die Lärmschutzbestimmungen einhalten. Beispielsweise müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen treffen. Speiseabfälle werden in der Regel über spezielle Verwerter entsorgt.
Abgesehen von den gesetzlichen Pflichten werden Sie beim laufenden Betrieb Ihres Unternehmens möglicherweise auch mit Forderungsausfällen und säumigen Schuldnern konfrontiert werden.
Vertiefende Informationen
Informationen dazu und mehr finden Sie in den folgenden Lebenslagen:
- Unternehmen führen
- Arbeitgeber
- Umzug des Gewerbebetriebes
- Unternehmensnachfolge
- Lebensmittelhygiene
- Gläubiger und Schuldner
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 24.10.2017 freigegeben.
Passend zum Thema
-
Selbständigkeit online
- Anerkennung einer Ergänzungsschule - Kultusbereich 5001299
- Anzeige von Tätigkeiten mit Krankheitserregern 5000295
- Architekt 5001066
- Architektengesellschaft gründen 5001340
- Befähigungsschein - explosive Stoffe 5000742
- Beratender Ingenieur 5000002
- Durchführung von Messen 5000774
- Eintragung in das Vermittlerregister 5000704
- Entwurfsverfasser 5000324
- Ergänzungsschule eröffnen 5000766
- Erlaubnis von Tätigkeiten mit Krankheitserregern 5001008
- Europäischer Rechtsanwalt - Aufnahme in die RAK 5001169
- Freie Berufe (nicht zulassungsbeschränkt) 5000256
- Gewerbeabmeldung 5001254
- Gewerbeummeldung 5000883
- Herstellung von Waffen 5000533
- Ihre Dienstleistung: 0 5000965
- Ihre Dienstleistung: 0 5000996
- Ihre Dienstleistung: 0 5000453
- Ihre Dienstleistung: 0 5000765
- Ihre Dienstleistung: 0 5001396
- Ihre Dienstleistung: 0 5001053
- Ihre Dienstleistung: Aufstellung von Spielgeräten 5001047
- Ihre Dienstleistung: Betreiben einer Spielhalle 5000942
- Ihre Dienstleistung: Gaststätte eröffnen 5000941
- Ihre Dienstleistung: Gaststättengestattung 5001120
- Ihre Dienstleistung: Makler, Bauträger 5001005
- Ihre Dienstleistung: Öff. bestellter Versteigerer 5001162
- Ihre Dienstleistung: Pfandleiher 5000879
- Ihre Dienstleistung: Produktakzess. Vermittler 5001210
- Ihre Dienstleistung: Schaustellung von Personen 5000460
- Ihre Dienstleistung: Sicherheitsdienst 5000106
- Ihre Dienstleistung: Strausswirtschaft eröffnen 5000449
- Ihre Dienstleistung: Veranstaltung von Spielen 5000975
- Ihre Dienstleistung: Versicherungsberater 5001236
- Ihre Dienstleistung: Versicherungsvermittler 5000848
- Ihre Dienstleistung: Versteigerung fremder Sachen 5001352
- Nachweis der Geeignetheit - Ort für Spielgeräte 5001485
- Patentanwalt 5001065
- Patentanwaltsgesellschaft gründen 5001145
- Rechtsanwaltsgesellschaft gründen 5000044
- Rechtsdienstleister, Inkasso, Rentenberater 5000383
- Reisegewerbe 5000793
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten 5001135
- Sachverständiger - Gashochdruckleitungen 5000246
- Sachverständiger - HWK-Bereich 5000985
- Sachverständiger - IHK-Bereich 5000158
- Sachverständiger - Markscheider 5000564
- Schornsteinfeger 5001028
- Sondernutzungen an Straßen (außerhalb Ortschaften) 5000999
- Sondernutzungen an Straßen (innerhalb Ortschaften) 5000609
- Sonstige Tätigkeiten 5000654
- Steuerberater 5001030
- Steuerberatungsgesellschaft gründen 5001103
- Tierarzt - Erweiterte Bezeichnung 5000366
- Unbedenklichkeitsbescheinigung für Spiele - BKA 5001316
- Unbedenklichkeitsbescheinigung für Spiele - LKA 5000927
- Vorübergehende Hilfe in Steuersachen 5000767
- Wanderlager 5000665
- Weiterbildungseinrichtung - Pflegeberufe 5000647
- Wirtschaftsprüfer 5000473
- Zulassung als Rechtsanwalt 5000890
- Zulassung zu Messen 5001421