Genehmigungsantrag für sechs Windenergieanlagen für den Windpark „Walldürn-Wettersdorf“
Die WINDENERGIE S&H GMBH, Talmühle 1, 74722 Buchen plant die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Walldürn-Wettersdorf“ mit sechs Windenergieanlagen in der Stadt Walldürn, Gemarkungen Glashofen und Wettersdorf.
Hierfür liegt dem Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis seit dem 04.09.2025 ein Antrag auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von sechs Windenergieanlagen vor.
Am 11.02.2026 wird das Genehmigungsverfahren eingeleitet und das Vorhaben auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis (www.neckar-odenwald-kreis.de) unter der Rubrik Kreisrecht / Bekanntmachungen im Ordner „Windpark Walldürn-Wettersdorf – Genehmigungsantrag“ sowie auf dem zentralen Internetportal der Bundesländer unter www.uvp-verbund.de öffentlich bekannt gemacht.
Ab 24.02.2026 bis einschließlich 23.03.2026 erfolgt die Auslegung bzw. Zugänglichmachung des Antrags und der beigefügten Unterlagen auf der Internetseite des Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis (www.neckar-odenwald-kreis.de) unter der Rubrik Kreisrecht / Bekanntmachungen im Ordner „Windpark Walldürn-Wettersdorf – Genehmigungsantrag“ (https://www.neckar-odenwald-kreis.de/Landratsamt/Kreisrecht+_+Bekanntmachungen/Windpark+Walld%C3%BCrn-Wettersdorf+-+Genehmigungsantrag.html#/).
Außerdem wird der Antrag mit den dazugehörigen Unterlagen auf dem o.g. Internetportal der Bundesländer zugänglich gemacht. Gleichzeitig werden die Behörden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, um Stellungnahme gebeten.
Einwendungen können schriftlich oder elektronisch vom 24.02.2026 bis einschließlich 23.04.2026 bei der Genehmigungsbehörde vorgebracht werden.
Weitere Informationen zu dem Verfahren sind der Bekanntmachung auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis oder dem zentralen Internetportal der Bundesländer zu entnehmen.