Kreislaufwirtschaftskonzept 2020 – neues Gebührensystem
Im Rahmen der Kreistagssitzung am 4. Dezember wurde ist ein neues Gebührensystem beschlossen. Ab 2020 wird es eine Grundgebühr pro Haushalt und eine von der Größe des Restmüllgefäßes abhängige Leistungsgebühr geben. Das neue System, gemeinsam entwickelt mit einer externen Beratungsfirma, soll die abfallwirtschaftliche Realität besser abbilden und neben Anreizen zur Müllvermeidung auch für mehr Gebührengerechtigkeit sorgen. Die letzte Gebührenerhöhung war 2015. Aufgrund der Rahmenbedingungen ist eine Preisanpassung unumgänglich: Die Entsorgungskosten für Rest-/Sperrmüll, Bioabfall, Grüngut und Altholz sind in den vergangenen sechs Jahren um den Faktor 1,5 gestiegen. In Zahlen heißt dies für den NOK, dass dafür statt ca. 3,5 Mio. € in 2014 nun 5,2 Mio. € aufgewendet werden müssen (zzgl. MwSt). Die ab 2020 startende flächendeckende Sammlung von Bioabfällen ist ökologisch sehr sinnvoll, allerdings ebenfalls mit zusätzlichen Kosten verbunden (Behältergestellung, Sammeltouren, Verwertungskosten). Hinzu kommen weitere Kostensteigerungen für Personal, Logistik und Betriebsmittel.