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Blühende Bäume in Buchen

Wahlbenachrichtigungen werden zugestellt

Wer bis dahin keine entsprechende Post bekommen hat und glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss sich zur Prüfung der Angelegenheit umgehend, spätestens bis 20. Februar, 13.00 Uhr, im Bürgerbüro der Stadt Buchen melden. Die Wahlbenachrichtigung ist Voraussetzung für die Beantragung von Briefwahlunterlagen. Diese Unterlagen können persönlich im Bürgerbüro unter Vorlage des Vordrucks aus der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Die Beantragung geht ebenso bequem online über ein Erfassungsformular auf der Homepage der Stadt Buchen (hierzu werden Daten benötigt, die die Wahlbenachrichtigung enthält) oder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. Dieser QR-Code führt zur Online-Eingabemaske. 

Auch ein schriftlicher Antrag mit dem Rücksendeformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder eine formlose Beantragung per E-Mail an buergerbuero@buchen.de ist möglich. In diesem Fall sind die persönlichen Daten (Familienname, Vorname, Geburtsdatum und vollständige Wohnanschrift) anzugeben. Bei Fragen zum Antragsverfahren erteilt das Bürgerbüro, Telefon 06281/31-103, gerne weitere Auskünfte.