Baumschutz
Leistungen
Bäume, Tiere und Pflanzen sind wichtige Bestandteile unserer natürlichen Umwelt und tragen maßgeblich zur Lebensqualität in Baden-Baden bei. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den geltenden Regelungen des Baum- und Artenschutzes sowie zu den gesetzlichen Vorgaben zum Erhalt und Schutz wertvoller Lebensräume und Arten.
Vertiefende Informationen
Innerhalb des Stadtkreises Baden-Baden unterliegen Bäume außerhalb des Waldes in der Regel den Schutzbestimmungen der Baumschutzsatzung.
Veränderungen am Baumbestand (z.B. Fällung, Kronenrückschnitt etc.) sind nur zulässig, wenn es einen wichtigen Grund dafür gibt und die Maßnahme sechs Wochen zuvor dem Umweltamt elektronisch angezeigt wird.
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Rechtsgrundlage
Unabhängig von dieser Regelung sind die artenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten:
Bäume oder Sträucher, die von geschützten Tierarten bewohnt werden, dürfen ganzjährig nicht ohne Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde entfernt oder beschnitten werden.
Daher muss vor Baumschnittarbeiten - insbesondere während der Vegetationszeit - ein Baum durch eine kundige Person gründlich überprüft werden (z. B. durch Besteigen, durch intensive Beobachtung über einen längeren Zeitraum etc.), um sicher zu stellen dass sich dort keine Lebensstätten geschützter Tierarten befinden, wie z. B. Brutplätze europäischer Vogelarten, Fledermäuse und holzbewohnende Käfer. Dies gilt auch für Bäume auf Kurzumtriebsplantagen und gärtnerischen Flächen. Für forstliche Maßnahmen gelten zusätzliche Bestimmungen.
Da Vogelnester, selbst auffälliger Arten, wie Turmfalken, nur mit einem hohen Aufwand festgestellt werden können, sollte man während der Vegetationszeit keine Bäumen schneiden oder fällen.
Weitergehende Informationen finden Sie auf https://www.baden-baden.de/klima-und-mobilitaet/wald-und-natur/baum--und-artenschutz.
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