Zu viel Licht vertreibt die Nacht – und stört die Natur
Nachtaktive Insekten werden von künstlichen Lichtquellen angezogen und umfliegen diese bis zur völligen Erschöpfung. Viele Tiere verenden auch durch Wärme oder Enge, wenn sie ins Innere der Leuchtmittel gelangen. Auch kann künstliche Beleuchtung dazu führen, dass das Verhalten der Insekten nicht mehr naturgemäß ist. All das schwächt die Insektenpopulationen – und hat somit unmittelbare hat Auswirkungen auf Vögel, Fledermäuse und die Pflanzenwelt.
Von daher lautet der Appell der Naturschutzbehörde: Licht, wo es gebraucht wird – Dunkelheit, wo sie natürlich ist. Jeder Beitrag zur Reduktion der Lichtverschmutzung zählt und schützt unsere gemeinsame Zukunft.
Hintergrund: Das baden-württembergische Naturschutzgesetz sieht vor, dass Fassaden nicht beleuchtet werden dürfen. Zwischen dem 1. April und dem 30. September ist es ganztägig nicht erlaubt, Gebäude der öffentlichen Hand, Privatgebäude, Firmengebäude oder kirchliche Bauwerke mit Fassadenbeleuchtung anzustrahlen. Im Winterhalbjahr gilt das Verbot zwischen 22 und 6 Uhr. Eine Ausnahme gilt für Beleuchtungen, die aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder der Betriebssicherheit erforderlich ist. Darüber hinaus kann das Landratsamt Ausnahmen bewilligen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt oder um eine besondere Härte zu vermeiden.