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Blühende Bäume in Buchen

Landratsamt verlängert Wasserentnahmeverbot aus oberirdischen Gewässern

Aufgrund der anhaltenden Niedrigwasserlage verlängert das Landratsamt die Einschränkung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern – mit Ausnahme des Neckars – bis einschließlich 31. Oktober 2026. Die Beschränkung bezieht sich unverändert auf die Wasserentnahme für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft oder den Gartenbau mit Hilfe technischer Geräte wie beispielsweise Pumpen, Vakuumfässern oder Schläuchen. Das Verbot betrifft auch solche Wasserentnahmeerlaubnisse, wenn diese entsprechende Einschränkungen enthalten. Erlaubt bleibt das Schöpfen in geringen Mengen mit Handgefäßen, Gießkannen oder Eimern durch Privatpersonen.

 

An den Landespegeln im Kreisgebiet sind die Abflüsse in den Fließgewässern weiter zurückgegangen. Auch wenn sich mit den niedrigeren Temperaturen und dem Ende der Vegetationsperiode einzelne Belastungsfaktoren reduzieren, besteht die eigentliche Niedrigwassersituation weiterhin fort.

 

Das Landratsamt setzt in erster Linie auf die Einsicht der Wassernutzer sowie einen sparsamen Umgang mit der Ressource durch die Bevölkerung. Unerlaubte Wasserentnahmen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Die Rechtsverordnung kann auf der Webseite des Landratsamtes unter der Rubrik „Kreisrecht/Bekanntmachungen/Umwelt-Recht_Untere Wasserbehörde“ eingesehen werden.