Fallobst-Reste gehören in die BioEnergieTonne – nicht auf den Grüngutplatz
Mit Blick auf die Erntezeit weist die Kreislaufwirtschaft Neckar-Odenwald (KWiN) die Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass verdorbenes Fallobst in die BioEnergieTonne und nicht auf den Grüngutplatz gehört.