FFH-Mähwiesen-Monitoring
Die Europäische Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie) ist eine zentrale Grundlage des Naturschutzes in Europa.
Ihre Umsetzung wurde in das Bundes- und Landesnaturschutzgesetz aufgenommen. Baden-Württemberg ist danach verpflichtet, einen günstigen Erhaltungszustand seiner europaweit bedeutenden Arten und Lebensräume dauerhaft zu bewahren oder wiederherzustellen. Um die Wirksamkeit der ergriffenen Schutzbemühungen zu überprüfen, müssen die Erhaltungszustände der Arten und Lebensräume regelmäßig überwacht werden (FFH-Monitoring).