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Hier finden Sie aktuelle Bekanntmachungen der Stadt Buchen (Odenwald):

Öffentliche Bekanntmachung nach § 34 Abs. 1 des Meldegesetzes

Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen anlässlich der Wahl zum 16. Landtag von Baden-Württemberg am 13. März 2016

Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 des Meldegesetzes (MG) für Baden-Württemberg darf die Meldebe- hörde Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit der Wahl zum 16. Landtag von Baden-Württemberg in den sechs vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist.

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