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Hier finden Sie aktuelle Bekanntmachungen der Stadt Buchen (Odenwald):

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Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl am 24. September 2017

Wahlbekanntmachung der Stadt Buchen (Odenwald)

 pdfÖffentliche Wahlbekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellung des Bebauungsplans „XII-Dilläcker/Hettinger Tal“

Aufstellung des Bebauungsplans „XII-Dilläcker/Hettinger Tal“ gemäß § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) einschließlich örtlicher Bauvorschriften, Gemarkung Buchen

I.    Der Gemeinderat der Stadt Buchen hat die Aufstellung des Bebauungsplanes "XII-Dilläcker/Hettinger Tal", Gemarkung Buchen am 03. April 2017 als Satzung beschlossen.

Wahlbekanntmachung Bundestagswahl am 24.09.2017

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017

pdfWahlbekanntmachung_-_Einsicht_Wählerverzeichnis.pdf72.88 KB

1. Änderung des Bebauungsplans „Neue Gärten“, Gemarkung Hainstadt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB hier: Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Öffentliche Bekanntmachung - 1. Änderung des Bebauungsplans „Neue Gärten“, Gemarkung Hainstadt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB

hier: Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Buchen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.Juli 2016 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Neue Gärten“ einschließlich der örtlichen Bauvorschriften, Gemarkung Hainstadt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beraten, gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

2. Änderung des Bebauungsplans „Hofäcker“ gemäß § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) Hier: Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG 

Der Gemeinderat der Stadt Buchen hat in öffentlicher Sitzung am 26.06.2017 den Planentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Hofäcker“, Gemarkung Götzingen gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Klimaschutz bei der Stadt Buchen III

Die Stadt Buchen stellte im März 2016 den Antrag zur Erneuerung der Innenbeleuchtung in der Meister – Eckehart  - Schule in LED Technik beim Bundesminsterium für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Durch diese Maßnahme lassen sich mindestens 50 % des Co² Ausstoßes einsparen. Dabei beträgt die Förderquote 30%. Ideale Voraussetzungen also für den Einbau von förderfähiger LED-Beleuchtungs-, Steuer- und Regelungstechnik bei der Sanierung der Innenbeleuchtung.

Natura 2000-Managementplan für Fauna-Flora-Habitat Gebiet „Seckachtal und Schefflenzer Wald“

Öffentliche Auslegung des Planentwurfs vom 30.6. – 28.7.2017

Das Fauna-Flora-Habitat (FFH) - Gebiet „Seckachtal und Schefflenzer Wald“ ist Bestandteil des europaweiten Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe wird für dieses Gebiet ein Managementplan (MaP) erstellt. Anfang Mai 2017 wurde der Entwurf des MaP in einem Gremium aus Interessenvertretern der Gemeinden, der Verbände und der Behörden vorgestellt und diskutiert. Der Entwurf liegt nun vom 30. Juni - 28. Juli 2017 zur Einsicht öffentlich aus. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Kommunen und Interessenvertreter werden gebeten, Vorschläge oder Anregungen in Form einer Stellungnahme abzugeben.

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG :Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans „Rinschheimer Straße, Kalteneck und Oberhölzle“, Gemarkung Hettingen

Hier: Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Buchen hat in öffentlicher Sitzung am 07.09.2015 die 3. Änderung des Bebauungsplans „Rinschheimer Straße, Kalteneck und Oberhölzle“, Gemarkung Hettingen gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

FFH-Mähwiesen-Monitoring

Die Europäische Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie) ist eine zentrale Grundlage des Naturschutzes in Europa.

Ihre Umsetzung wurde in das Bundes- und Landesnaturschutzgesetz aufgenommen. Baden-Württemberg ist danach verpflichtet, einen günstigen Erhaltungszustand seiner europaweit bedeutenden Arten und Lebensräume dauerhaft zu bewahren oder wiederherzustellen. Um die Wirksamkeit der ergriffenen Schutzbemühungen zu überprüfen, müssen die Erhaltungszustände der Arten und Lebensräume regelmäßig überwacht werden (FFH-Monitoring).

Vierter Projektaufruf im LEADER-Aktionsgebiet Badisch-Franken

Neckar-Odenwald-/Main-Tauber-Kreis. Die LEADER-Aktionsgruppe Regionalentwicklung Badisch-Franken e.V. ruft unter dem Motto „Zukunft gemeinsam gestalten“ zur vierten Projekteinreichung auf: Projektanträge können ab sofort von allen Interessenten des öffentlichen und privaten Bereichs bis 3. April 2017 gestellt werden.

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