Neue Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes
Die Städte Buchen und Walldürn machen auf folgende Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes (BMG) aufmerksam:
- Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (§ 36 Abs. 2 BMG)
- Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 BMG)
- Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen (§ 50 BMG)
Weitere Informationen finden Sie in dieser Öffentlichen Bekanntmachung