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Aktuelles aus Buchen im Odenwald

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Corona (Stand 14.12.2020, 12.00 Uhr)

Corona-Verordnungen

Landesweite Ausgangbeschränkungen

Aufgrund der sich extrem verschärfenden pandemischen Lage hat das Kabinett heute weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Dazu zählen vor allem Ausgangsbeschränkungen, die ab dem 12. Dezember in Kraft treten.

Eine der Sofortmaßnahmen ist eine landesweite Ausgangsbeschränkung, mit dem Ziel, das öffentliche Leben weiter runterzufahren.

Ab Samstag, 12. Dezember 2020 ist daher der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung in der Zeit von 20 bis 5 Uhr nur aus triftigen Gründen erlaubt.

Diese triftigen Gründe sind insbesondere:

  • Ausübung beruflicher Tätigkeiten.
  • Inanspruchnahme medizinischer, auch veterinärmedizinischer Leistungen.
  • Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen.
  • Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen.
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren, wie etwa Gassi gehen.
  • Besuch von Schulen, Kindertagesstätten und Veranstaltungen des Studienbetriebs.
  • Besuch von religiösen Veranstaltungen.
  • Besuch von privaten Feiern in der Zeit vom 23. bis 27. Dezember.

Auch tagsüber wird es ab dem 12. Dezember Ausgangsbeschränkungen geben. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist in der Zeit von 5 bis 20 Uhr ebenfalls nur aus triftigen Gründen erlaubt. Zu den oben genannten Gründen für die Nachtstunden, die auch am Tag gelten, kommen hinzu:

  • Sport und Bewegung an der frischen Luft ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts.
  • Erledigung von Einkäufen.
  • Ansammlungen und private Veranstaltungen mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder maximal 5 Personen aus bis zu zwei Haushalten sowie Verwandten in gerader Linie und Partner; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Mehr Informationen zu den Kontaktbeschränkungen finden Sie in unserem FAQ.
  • Veranstaltungen nach § 10 Absatz 4 Corona-Verordnung (CoronaVO) wie die Teilnahme an Gerichtsterminen oder Sitzungen kommunaler Gremien
  • Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
  • Besuch von Versammlungen nach Artikel 8 Grundgesetz.

Die Erfahrung der vergangenen Wochen zeigt, dass es rund um Buden und Läden mit Alkoholausschank immer wieder zu Bildung von größeren Gruppen und zahlreichen Verstößen gegen die AHA-Regel gekommen ist. Daher gilt ab dem 12. Dezember 2020 an öffentlichen Orten, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, ein Ausschank- und Konsumverbot für alkoholische Getränke.

Allgemeinverfügung Neckar-Odenwald-Kreis

pdfAllgemeinverfügung des Neckar-Odenwald-Kreises255.30 KB - vom 1. Dezember 2020

Die seit 1. Dezember gültige Corona-Verordnung des Landes führte zu einer Anpassung der Allgemeinverfügung des Landratsamts über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2. Der Landkreis orientiert sich mit der angepassten Allgemeinverfügung an der Landesregelung.

Beibehalten werden allerdings die Beschränkung auf maximal 50 Teilnehmer bei sonstigen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, die Regelung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an Bushaltestellen und an gemeindeseits festgelegten Orten und die Testpflichten für Heime.

  • Öffentliche Veranstaltungen, die nicht der Unterhaltung dienen, in geschlossenen Räumen mit über 50 Teilnehmenden sind untersagt. Das Gesundheitsamt kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen. Außerhalb geschlossener Räume verbleibt es für diese sonstigen – nicht privaten und nicht der Unterhaltung dienenden – Veranstaltungen bei der Obergrenze von 100 Teilnehmenden.
  • Über die Regelungen der Corona-Verordnung des Landes hinaus muss eine Mund-Nasen-Bedeckung im unmittelbaren Bereich von Bushaltestellen (im Umkreis von 10 Metern um das Haltestellenschild) getragen werden, es sei denn, es ist sichergestellt, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern im Einzelfall eingehalten werden.
  • Ebenso gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bereichen, in denen durch weitergehende Verfügung vor Ort angeordnet ist.
  • Für Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen gilt, dass sie Personen nach einem Krankenhausaufenthalt nur dann (wieder) aufnehmen dürfen, wenn ein negatives Testergebnis auf den SARS-CoV-2-Virus vorliegt, das nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Verschärfende Regelungen bei Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz von über 200

Die Landesregierung hat verschärfende Regelungen für sogenannte Hotspots beschlossen. Bei einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern müssen Kommunen unter anderem nächtliche Ausgangsbeschränkungen, ein Veranstaltungsverbot und das Schließen von Friseurbetrieben anordnen.

pdfErlass zur Hotspotstrategie vom 4. Dezember 2020325.14 KB

Aktuelle Informationen zum Corona-Virus

 Aktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie hier: 

- Internetseite des Landratsamtes

- Robert-Koch-Institut

-pdf Hinweise in leichter Sprache413.16 KB

- Informationsangebot des Bundesministeriums für Gesundheit

- Aktuelle Informationen  vom Land Baden-Württemberg

- Informationen zum Corona-Virus in mehreren Sprachen

 

 

 

 

Sperrung Straße nach Hornbach

Die Hornbacher Steige in Hettigenbeuern ist ab Montag, 4. Mai für die Dauer von voraussichtlich zwei Wochen nach der Einmündung in den Eichenweg in Richtung Hornbach, auf circa 350 Meter Länge, wegen Sanierungsarbeiten an der Entwässerungsmulde für den Verkehr voll gesperrt.

Altkleidersammlung von DRK und KWiN

Die nächste Altkleidersammlung von Deutschem Rotem Kreuz (DRK) und KWiN, in den Stadtteilen Bödigheim mit Siedlung Hohlenstein, Einbach, Hainstadt, Hollerbach, Oberneudorf, Unterneudorf und Waldhausen findet am Mittwoch, 6. Mai 2020 durch das DRK statt.

Kindermalwettbewerb zur Sanierung der Marktstraße

Die Stadt Buchen sucht das schönste Baustellenlogo für die Sanierung der Marktstraße.

Tageselterverein bietet Online-Schulung an

Online-Schulung – Qualifizierungskurs für Kindertagespflegepersonen jetzt auch als Webinar

Wertstoffhof öffnet wieder ab Montag 27.04.2020

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind die Wertstoffhöfe in Buchen, Mosbach und Hardheim aktuell geschlossen. Gemäß der Vorgabe der Bund-Länder-Einigung vom 15. April gilt, dass die Kontaktbeschränkungen (Stand heute) noch bis zum 3. Mai bestehen bleiben. Den Verantwortlichen der KWiN ist aber auch bewusst, dass in der Bevölkerung ein Entsorgungsbedarf besteht. Insbesondere auch deshalb, weil aktuell viel an Häusern gearbeitet wird und dem entsprechend Abfälle, insbesondere Bauschutt, anfallen.

Altkleidersammlung von DRK und KWiN

Die nächste Altkleidersammlung von Deutschem Rotem Kreuz (DRK) und KWiN, in den Stadtteilen Buchen, Eberstadt, Götzingen, Hettigenbeuern, Hettingen mit Hühnerbergsiedlung und Rinschheim findet am Montag, 27. April 2020 durch das DRK statt.

Fahrplanänderungen bei der Westfrankenbahn ab 20.04.2020

Ab dem 20.04.2020 gilt auf der Strecke der Madonnenlandbahn entsprechender Fahrplan. Einzelne RB-Zwischentakte werden weiterhin durch Busse ersetzt.

Eilentscheidungen aufgrund Corona Krise

Bürgermeister Burger hat, in Abstimmung mit den Gemeinderatsfraktionen aufgrund der außergewöhnlichen Situation durch die Corona-Kreise Eilentscheidungen getroffen. Diese Vorgehensweise entspricht einer Empfehlung von Innenministerium und Städtetages Baden-Württemberg zur Corona-Krise.  Die Stadträtinnen und Stadträte wurden durch die jeweiligen Sitzungsvorlagen über die Sachverhalte der zu treffenden Entscheidungen informiert und gebeten jeweils digital ihre Voten abzugeben. Alle 33 Buchener Stadträtinnen und Stadträte haben der Verwaltung Rückmeldung gegeben und Bürgermeister Burger hat auf dieser Grundlage die Eilentscheidungen getroffen.

In Buchen ist was los...

30 Mär
Wochenmarkt vor dem Alten Rathaus
30. März 08:00 - 13:00
30 Mär
HAPPY EASTER - Ostersamstag
30. März 20:00 - 31. März 03:00

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