Abgabefrist für Grundsteuererklärung verlängert
Wichtige Informationen zur Grundsteuererklärung
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird um drei Monate verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden. Statt wie geplant zum 31. Oktober 2022, müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken ihre Erklärung (Grundsteuer B) nun bis zum 31. Januar 2023 beim Finanzamt abgeben.