Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz seit 2015
Mit dem neuen Bundesmeldegesetz werden erstmals bundeseinheitliche Vorschriften geschaffen. Die wichtigsten Änderungen werden nachstehend vorgestellt…
Anmeldung einer Wohnung:
Es bleibt bei der allgemeinen Meldepflicht. Wer eine Wohnung bezieht, muss sich bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes anmelden. Die Frist zur Anmeldung wird allerdings von einer auf zwei Wochen nach Einzug verlängert.
Folgende Ausnahmen von der Meldepflicht werden in das Bundesmeldegesetz neu aufgenommen: