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KMSPICO

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Baugenehmigung beantragen

Voraussetzungen

  • genehmigungspflichtiges Bauvorhaben
  • dem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Bauantrag mit allen erforderlichen Bauvorlagen bei der Gemeinde einreichen, in der sich das Grundstück befindet.

Die Gemeinde benachrichtigt die Eigentümer der an das Baugrundstück angrenzenden Grundstücke (Angrenzer) innerhalb von fünf Arbeitstagen ab dem Eingang der vollständigen Bauvorlagen. Damit erhalten diese die Gelegenheit, innerhalb von vier Wochen Einwendungen zu dem Bauvorhaben vorzubringen. Eigentümer benachbarter Grundstücke, die nicht direkt an das Baugrundstück angrenzen (sonstige Nachbarn), können ebenfalls benachrichtigt werden.

Die Baurechtsbehörde prüft den Bauantrag. Sie hört die Gemeinde, wenn sie nicht selbst Baurechtsbehörde ist, und jene Stellen, deren Aufgabenbereich berührt wird. Dies ist z.B. die Denkmalschutzbehörde, wenn es sich um ein Kulturdenkmal handelt oder das Vorhaben auf ein benachbartes eingetragenes Kulturdenkmal Auswirkungen hat.

Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, erfolgt die Entscheidung.

Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn die Baugenehmigung vorliegt und der Baufreigabeschein, der sogenannte "Rote Punkt", erteilt wurde.

Elektronische Bauanträge ab 01.10.2022

Seit 01.10.2022 können die Anträge zu Baugesuchen im Zuständigkeitsbereich der unteren Baurechtsbehörde des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis nur noch elektronisch über Service-BW eingereicht werden (§ 2 Abs.2 Nr. 4 der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung). Damit entfallen die klassischen Planhefte in Papierform.

Was muss ich tun, wenn ich ein Baugesuch einreichen möchte?

1. Erstellen Sie unter www.service-bw.de ein Bürgerkonto/Benutzerkonto, oder erkundigen Sie sich bei Ihrem  Entwurfsverfasser, ob er das Baugesuch über sein Organisationskonto einreichen wird.

2. Sofern Sie selbst als Bauherr einen Antrag einreichen: Wählen Sie bei service-bw 74722 Buchen und die Antragsart z. B. Bauantrag im Vereinfachten Verfahren aus. Sie können im weiteren Verlauf des Antrags die entsprechenden Daten und Bauvorlagen eingeben.

3. Nach der ersten formellen Prüfung erhalten Sie von der unteren Baurechtsbehörde als Bauherr eine Eingangsbestätigung mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zur Bürgerauskunft der unteren Baurechtsbehörde: https://bau.neckar-odenwald-kreis.de/buergerauskunft/ (Hinweis: außerhalb von service-bw). Hier sehen Sie den Stand Ihres Verfahrens, können noch fehlende Unterlagen hochladen oder Ihre Baugenehmigung herunterladen.

Sie sind Beteiligter z. B. Entwurfsverfasser

1. Als Entwurfsverfasser können Sie sich ein Organisationskonto bei service-bw anlegen und für Ihren Bauherrn den Antrag einreichen.

2. Wählen Sie bei service-bw 74722 Buchen und die Antragsart z. B. Bauantrag im Vereinfachten Verfahren aus. Sie können im weiteren Verlauf des Antrags die entsprechenden Daten und Bauvorlagen eingeben.

3. Auch als Entwurfsverfasser erhalten Sie elektronischen Zugang zum Verfahren der unteren Baurechtsbehörde (Hinweis: außerhalb von service-bw). Entweder haben Sie bereits einen Dauerzugang erhalten, da Sie häufig Baugesuche einreichen, oder Sie erhalten einen Einzelzugang zum jeweils eingereichten Bauvorhaben.

>>> Zum Online-Antrag

 

Ansprechpartner:

Fachdienst Bauleitplanung und Stadtentwicklung:

Jörg Bauer
Stadt Buchen • Wimpinaplatz 3 • 74722 Buchen (Odenwald)
Telefon: 06281 31-233
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