Wahlbenachrichtigungen werden zugestellt – Briefwahl kann beantragt werden
Die Landtagswahl wirft ihre Schatten voraus: Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten bis spätestens 21. Februar zugestellt.
Wer bis dahin keine entsprechende Post bekommen hat und glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich zur Prüfung der Angelegenheit umgehend im Bürgerbüro der Stadt Buchen melden.