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Seit Sonntag, 3. April 2022, gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Damit fallen weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt. Die Maskenpflicht im Nahverkehr und im medizinischen Bereich (außer Zahnarztpraxen) bleibt erhalten.
Eine neue Änderung tritt ab 2. Mai 2022 in Kraft.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur aktuellen Corona-Verordnung
Auf den folgenden Unterseiten haben wir alle wichtigen und aktuellen Informationen rund um Corona für Sie zusammengestellt:
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