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Lithium-Akkus – mit Vorsicht zu entsorgen!

Der Boom der letzten Jahre von E-Bikes und vielen schnurlosen Elektrogeräten ist nicht denkbar ohne die Entwicklung eines Speichers mit hoher Energie-Dichte, dem Lithium-Ionen-Akku, kurz Li-Akku. Auch elektrische Werkzeuge, Laptops und Smartphones mit den aktuellen Speicherkapazitäten wären ohne die kompakten Energiepakete nicht so leistungsfähig.

Die Li-Akkus haben im Vergleich zu früheren Klein-Batterien- und Akku-Typen eine etwa dreifache höhere Spannung, damit sind sie deutlich energiegeladener. Ihre Handhabung und erst recht die Entsorgung erfordern daher eine gewisse Sorgfalt. Die Funktionsfähigkeit aller Batterien oder Akkus beruht auf der Kombination von Metallen oder Schwermetallen mit Säuren oder Laugen, also Stoffen, die allesamt schädlich sowohl für die Umwelt als auch für die menschliche Gesundheit sind. Wenn Akkus oder Batterien aufgrund von Beschädigung oder Erschöpfung der Ladung nicht mehr funktionieren, ist eine fachgerechte Entsorgung daher besonders wichtig.

Wie alle Batterien und Akkus fallen die Li-Akkus unter die kostenlose Rücknahmepflicht gemäß Batterieverordnung. Dementsprechend müssen alle Verkaufsstellen solche Li-Akkus vom Kunden kostenfrei zurücknehmen, die sie selbst verkaufen. Das gilt auch für Fahrradgeschäfte, falls sie E-Bike-Akkus getrennt von Fahrrädern verkaufen. Zusätzlich beteiligt sich die KWiN als kommunaler Entsorger mit den Wertstoffhöfen in Buchen und Mosbach und dem Schadstoffmobil an der kostenfreien Rücknahme.

Die Lebensdauer von Li-Akkus kann beträchtlich verlängert werden, wenn sie – ganz im Gegensatz zu älteren Akku-Typen – möglichst nicht vollständig, also tief-entladen und anschließend wieder voll aufgeladen werden, sondern möglichst in einem Bereich von etwa 30 bis 70 Prozent der vollen Ladung gehalten werden. Ebenso ist eine Lagerung bei Raumtemperatur wichtig Die Li-Akkus reagieren empfindlicher als andere Batterietypen auf extreme Temperaturen und Beschädigung, weil sie so energiegeladen sind. Sie neigen stärker zu inneren Kurzschlüssen und in Folge zu Selbst-Entzündung! Das Ablegen oder Abstellen, auch von E-Bikes in praller Sonne oder bei Geräten in aufgeheizten Autos sollte vermieden werden. Genauso begünstigen tiefe Temperaturen im Winter die Schnell-Entladung. Vor allem für Akkus von E-Bikes sollte die „Überwinterung“ bei Zimmertemperatur stattfinden und die Akkus spätestens nach sechs Monaten wieder geladen werden. Optimal ist ein Ladezustand von 30-40 % während der Lagerung.

Das Aufladen sollte am besten unter Aufsicht und nur mit den vom Hersteller vorgesehenen Ladegeräten auf nicht entflammbaren Unterlagen stattfinden.

Vor der Entsorgung von Elektroaltgeräten sind Akkus und Batterien zu entnehmen, wenn das möglich ist. Das jeweilige Gerät sollte dann mit dem entnommenen Akku getrennt abgegeben werden. Es sind schon etliche Brandfälle in Recyclinganlagen von Elektroaltgeräten aufgrund in den Geräten enthaltener Li-Akkus aufgetreten! Bei Li-Akkus ist aufgrund der erhöhten Brand- und Kurzschlussgefahr zusätzlich wichtig, die Pole vor der Entsorgung mit Isolierband abzukleben.

Beschädigte, verformte oder gar ausgelaufene Akkus sollten aufgrund der enthaltenen (Schwer-)Metalle und ätzenden Flüssigkeiten nicht mit bloßen Händen angefasst werden. Für den Transport zum Schadstoffmobil oder an die Wertstoffhöfe in Buchen und Mosbach kommen je nach Größe Gläser, dichte nicht metallische Eimer oder Kisten in Frage, die auch mit Sand ausgelegt sein können.

Die KWiN ist für Anfragen erreichbar unter Tel. 06281/9060.

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