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Tour des Schadstoffmobils

Abgabe mit Berechtigungsnachweis für 2020 für Haushalte kostenfrei

Das Schadstoffmobil geht im Jahr 2020 an insgesamt acht Terminen im Landkreis auf Tour. Die nächste und für das Jahr 2020 letzte Sammeltour findet am Samstag, 7. November statt. 

Buchen: Parkplatz am Gymnasium, St. Rochus-Straße,13:00 - 15:00 Uhr

Wichtig:

Die schadstoffhaltigen Abfälle werden nur dann angenommen, wenn bei Anlieferung folgende Schutzmaßnahmen vor Ansteckung mit dem Corona-Virus eingehalten werden: Eine Maske, welche Mund und Nase bedeckt, ist zu tragen. Damit ist kein medizinischer Mundschutz gemeint. Es geht um eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung. «Notfalls tut es auch ein Schal.»

Die üblichen Sicherheitsabstände von mindestens 1,5 m zu anderen Personen sind einzuhalten.

Die abzugebenden schadstoffhaltigen Abfälle sind auf einem Annahmetisch abzustellen, danach ist zurückzutreten, bis wieder ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m zum Annahmetisch erreicht wird. Erst dann werden die Abfälle durch das Annahmepersonal geprüft und angenommen. Sollte Klärungsbedarf mit dem Annahmepersonal über die abgegebenen Abfälle bestehen, ist bei einem Klärungsgespräch der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m weiterhin einzuhalten.

Hier handelt es sich um einen Sammelplatz wohin die schadstoffhaltigen Abfälle anzuliefern sind.  Es findet keine Abholung am Grundstück statt. Dies ist der letzte Termin für die mobile Schadstoffsammlung im Jahr 2020.

Die schadstoffhaltigen Abfälle machen nur einen geringen Anteil der Haushaltsabfälle aus. Klein, aber oho! Die möglichen Auswirkungen auf Umwelt und die menschliche Gesundheit sind um ein Vielfaches schädlicher als die des Hausmülls. Deshalb ist bei der Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle Vorsicht geboten. Sie gehören nicht in den Gelben Sack, nicht in die Restmülltonne und nicht zum Sperrmüll, sondern zur Schadstoffsammlung.

Wie anliefern?
Bei der Anlieferung an das Schadstoffmobil ist der Berechtigungsnachweis für 2020 vorzuzeigen. Dabei handelt es sich um eine der gelben Jahresmarken, die die Haushalte mit dem Müllgebührenbescheid erhalten haben. Auf keinen Fall sollten Restchen verschiedener Mittel dazu verleiten, sie aus Platzgründen einfach zusammenzuschütten. Der Versuch kann buchstäblich ins Auge gehen! Chemikalien reagieren bei unsachgemäßem Vermischen mit Erhitzung, unter heftigem Aufschäumen und der Bildung von ätzenden Dämpfen. Verletzungen von Augen, Haut und Atemwegen können die Folgen sein.  Die Schadstoffe werden am Schadstoffmobil nur in verschlossenen Behältnissen und unvermischt angenommen. Am sinnvollsten ist die Abgabe in der verschlossenen Originalverpackung. Es können Behältnisse von höchstens 30 l Volumen angenommen werden, da nur sie in die vorgeschriebenen Sicherheitsbehältnisse passen.

Außerhalb der offiziellen Annahmezeiten darf, auch wegen einer möglichen Gefährdung spielender Kinder, nichts am Sammelplatz abgestellt werden. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Anzeige rechnen.

Was wird alles angenommen?
Angenommen werden insbesondere: Akkus und Batterien, flüssige Farben, Lacke, Desinfektions- und Holzschutzmittel; Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren; Laugen; lösemittelhaltige Flüssigkeiten; ölverschmutzte Abfälle wie z.B. Ölfilter; Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel aus dem Hausgarten; quecksilberhaltige Abfälle, wie z.B. Fieberthermometer; Reinigungsmittel; Säuren; Salze; Spraydosen mit Restinhalt; Verdünner und Terpentinersatz sowie Chemikalienreste. Bauschaum-Dosen werden leer, teilentleert oder auch noch mit kompletter Befüllung angenommen, sind bei der Anlieferung aber getrennt von Spraydosen oder sonstigen Dosen zu halten.

Wichtiger Hinweis:
Motoren- und Getriebeöl wird bei der Schadstoffsammlung kostenlos nur in haushaltsüblichen Mengen angenommen, da der Handel zur kostenlosen Rücknahme von Altölresten seiner Kunden verpflichtet ist. Damit die Rückgabe beim Handel problemlos klappt, sollte das Altöl im Originalgebinde abgegeben werden. Tipp: Kassenzettel aufbewahren und vorweisen.

Noch einfacher ist die Rückgabe für alte Batterien geregelt: Jeder Händler muss haushaltsübliche Kleinmengen von denjenigen Batterietypen kostenlos zurücknehmen, die er selbst in seinem Geschäft verkauft. Für Kfz-Batterien müssen beim Neukauf 7,50 € Pfand pro Stück bezahlt werden, außer es wird für jede gekaufte Starterbatterie gleich eine verbrauchte abgegeben.

Was wird nicht angenommen?
Bei Medikamenten ist die Diagnose eindeutig: Klarer Fall für die Restmülltonne! Das Gleiche gilt für vollständig eingetrocknete Reste von Wand- und Fassadenfarben, Lacken, Leimen und Klebemitteln. Nur in flüssigem bzw. zähflüssigem Zustand zählen sie zu den schadstoffhaltigen Abfällen.

Gewerbliche Anlieferungen
Anlieferungen von Gewerbebetrieben werden beim Schadstoffmobil nur gegen Bezahlung und schriftliche Voranmeldung unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! angenommen.

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