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CORONAVIRUS - Elterninformationen - Kindergärten, Schulen, erweiterte Notbetreuung, eingeschränkte Regelbetreuung, Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen, Schülerbeförderung (17.06.2020, 08.40 Uhr)

 

Rückkehr zu einem Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen

Von Montag, 29. Juni 2020, an sollen alle Kinder wieder regelmäßig ihre Kitas und die Kindertagespflege besuchen können. Grundlage für die Öffnung der Kitas und Kindertagespflege für einen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen sind die vorläufigen Ergebnisse der Kinderstudie.

Konzept zur Öffnung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (PDF)

Von 29. Juni 2020 an können alle Kinder an Grundschulen unter Pandemiebedingungen wieder regelmäßig ihre Schule besuchen. Die Kinderstudie der Universitätsklinika ermöglicht eine weitere Öffnung der Grundschulen und damit einen weiteren Schritt der schulischen Normalität.

Konzept zur Rückkehr zu einem Regelbetrieb an Grundschulen unter Pandemiebedingungen (PDF)

 

Kindergärten - eingeschränkter Regelbetrieb

Die Richtlinien zum eingeschränkten Regelbetrieb wurden am Montag, den 18. Mai 2020 gemeinsam von der Stadt Buchen, den Kindergartenleiterinnen sowie Vertreterinnen und Vertretern der kath. und ev. Kindergartenträger erarbeitet und finden ab sofort einheitlich im Stadtgebiet Anwendung.

Weiterhin gelten die Kriterien zur erweiterten Notbetreuung wie bisher. Hier können Sie das "pdfAnmeldeformular Notbetreuung Kindergarten24.27 KB" herunterladen.

Notbetreuung Schulen

Sehr geehrte Eltern,

ab 27. April 2020 werden in die Notbetreuung in den Schulen auch Schüler der siebten Klasse einbezogen (bisher nur bis zur 6. Klasse).

Darüber hinaus sollen auch Eltern, bei denen beide Elternteile aufgrund ihres Berufes einen bestätigten Bedarf ihres Arbeitgebers haben, diese in Anspruch nehmen können.

Neu ist damit, dass nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, Anspruch auf Notbetreuung haben, sondern grundsätzlich Kinder, bei denen beide Elternteile bzw. die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen und von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Außerdem bedarf es der Erklärung beider Erziehungsberechtigten bzw. von der oder dem Alleinerziehenden, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.

Erhebung von Elternbeiträgen für die Monate April und Mai 2020

Folgende einheitliche Vorgehensweise zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Monate April und Mai 2020 wurde beschlossen:

In Buchen ist was los...

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