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Aktuelles aus Buchen im Odenwald

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Die aktuellsten Nachrichten rund um die Stadt Buchen (Odenwald) können Sie hier online nachlesen!

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KMSPICO

Für die Aktivierung von Betriebssystemen und Office-Paketen wird oft das Tool kmsauto verwendet, das Lizenzbeschränkungen umgehen kann.

Altpapiersammlung durch Vereine

Die Maßnahmen zur Eindämmung der COVID19-Epidemie werden weiter gelockert, entsprechend wurde die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg geändert. Beginnend mit den Altpapiersammlungen am Samstag, den 20. Juni 2020 werden die Altpapiersammlungen von Vereinen wieder als Straßensammlungen durchgeführt, wie im grünen Entsorgungskalender von AWN und KWiN aufgeführt. Altpapier wird vom Haushalt abgeholt und muss nicht mehr zu den Sammelcontainern gebracht werden.

Illegale Ablagerungen auf Grüngutplätzen – die KWiN informiert

Leider zeigt sich in der Vergangenheit wieder vermehrt, dass falsche oder illegale Abfälle auf Grüngutplätzen abgelagert werden. Die KWiN weißt nochmals darauf hin, dass die Grüngutplätze nur für Bürger der Standortgemeinden vorgesehen sind. Gewerbetreibende dürfen an Grüngutplätzen nicht anliefern.

Baustellenlogo für die Sanierung der Marktstraße gekürt

92 eingereichte Baustellenlogos von kleinen Künstlern

Die Stadt Buchen hat das schönste Baustellenlogo für die Sanierung der Marktstraße gesucht und gefunden!

Eubemer Früchtchen - Neu auf dem Wochenmarkt

Ab, Samstag, den 30. Mai werden die „Eubemer Früchtchen“ mit einem Stand vertreten sein. Diese bieten Ihnen leckere Köstlichkeiten aus qualitativ hochwertigem Obst und Gemüse. Das Sortiment beinhaltet saisonale Fruchtaufstriche, Powerbricks, Liköre, Sirup, Chutneys und pikante Brotaufstriche. Die Produkte stehen für Qualität, Geschmack, Nachhaltigkeit und eine gesunde Lebenseinstellung im Einklang mit der Natur. Die Hauptzutaten der Produkte stammen fast alle aus eigenem Anbau. Kommen Sie vorbei und überzeugen Sie sich selbst.

Verschiebungen bei der Müllabfuhr nach Pfingsten!

Aufgrund der Pfingstfeiertage kommt es zu Verschiebungen bei der Müllabfuhr.

Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 27. Mai 2020 in der Stadthalle

Am Mittwoch, 27. Mai findet um 19.30 Uhr in der Stadthalle Buchen, eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt. Hierzu ist die Bürgerschaft herzlich eingeladen.

Öffnungszeiten der Entsorgungsanlagen

Das Zentrum für Entsorgung und Umwelttechnologie Sansenhecken (Z.E.U.S.) in Buchen und der Wertstoffhof in Mosbach, Luttenbachtalstr. 30, im Betriebsgelände der Fa. INAST auf dem Gelände der ehemaligen Neckartalkaserne haben am Freitag und Samstag nach Christi Himmelfahrt, Freitag, 22. Mai und Samstag, 23. Mai geöffnet.

Aktion „Sauberer Bioabfall“ und „Deckel zu“

Mit der flächendeckenden Einführung der Bioenergietonne (BET) im Neckar-Odenwald-Kreis wurde ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft getan. Mit dem getrennten Sammeln von Küchenabfällen betreiben die Haushalte aktiven Umwelt- und Klimaschutz, bei der Weiterverarbeitung entstehen in Vergärungsanlagen Strom und Wärme und in Kompostierungsanlagen hochwertige Substrate.

„Pflänzchen wechsel dich!“ – Pflanzentauschbörse des Mehrgenerationenhaus

„Habe einen Sonnenhut gegen einen Borretsch und drei Blutampfer getauscht“, berichtet begeistert eine Nutzerin vom neuen Pflanzentauschregal im Mehrgenerationenhaus in der Hollergasse. Es ist Pflanzzeit und viele Hobbygärtner bzw. Personen mit einem „grünen Daumen“ sind gerade dabei, eigene Pflänzchen zu ziehen oder ihren Garten zu bepflanzen.

Corona (Stand 14.12.2020, 12.00 Uhr)

Corona-Verordnungen

Landesweite Ausgangbeschränkungen

Aufgrund der sich extrem verschärfenden pandemischen Lage hat das Kabinett heute weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Dazu zählen vor allem Ausgangsbeschränkungen, die ab dem 12. Dezember in Kraft treten.

Eine der Sofortmaßnahmen ist eine landesweite Ausgangsbeschränkung, mit dem Ziel, das öffentliche Leben weiter runterzufahren.

Ab Samstag, 12. Dezember 2020 ist daher der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung in der Zeit von 20 bis 5 Uhr nur aus triftigen Gründen erlaubt.

Diese triftigen Gründe sind insbesondere:

  • Ausübung beruflicher Tätigkeiten.
  • Inanspruchnahme medizinischer, auch veterinärmedizinischer Leistungen.
  • Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen.
  • Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen.
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren, wie etwa Gassi gehen.
  • Besuch von Schulen, Kindertagesstätten und Veranstaltungen des Studienbetriebs.
  • Besuch von religiösen Veranstaltungen.
  • Besuch von privaten Feiern in der Zeit vom 23. bis 27. Dezember.

Auch tagsüber wird es ab dem 12. Dezember Ausgangsbeschränkungen geben. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist in der Zeit von 5 bis 20 Uhr ebenfalls nur aus triftigen Gründen erlaubt. Zu den oben genannten Gründen für die Nachtstunden, die auch am Tag gelten, kommen hinzu:

  • Sport und Bewegung an der frischen Luft ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts.
  • Erledigung von Einkäufen.
  • Ansammlungen und private Veranstaltungen mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder maximal 5 Personen aus bis zu zwei Haushalten sowie Verwandten in gerader Linie und Partner; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Mehr Informationen zu den Kontaktbeschränkungen finden Sie in unserem FAQ.
  • Veranstaltungen nach § 10 Absatz 4 Corona-Verordnung (CoronaVO) wie die Teilnahme an Gerichtsterminen oder Sitzungen kommunaler Gremien
  • Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
  • Besuch von Versammlungen nach Artikel 8 Grundgesetz.

Die Erfahrung der vergangenen Wochen zeigt, dass es rund um Buden und Läden mit Alkoholausschank immer wieder zu Bildung von größeren Gruppen und zahlreichen Verstößen gegen die AHA-Regel gekommen ist. Daher gilt ab dem 12. Dezember 2020 an öffentlichen Orten, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, ein Ausschank- und Konsumverbot für alkoholische Getränke.

Allgemeinverfügung Neckar-Odenwald-Kreis

pdfAllgemeinverfügung des Neckar-Odenwald-Kreises255.30 KB - vom 1. Dezember 2020

Die seit 1. Dezember gültige Corona-Verordnung des Landes führte zu einer Anpassung der Allgemeinverfügung des Landratsamts über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2. Der Landkreis orientiert sich mit der angepassten Allgemeinverfügung an der Landesregelung.

Beibehalten werden allerdings die Beschränkung auf maximal 50 Teilnehmer bei sonstigen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, die Regelung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an Bushaltestellen und an gemeindeseits festgelegten Orten und die Testpflichten für Heime.

  • Öffentliche Veranstaltungen, die nicht der Unterhaltung dienen, in geschlossenen Räumen mit über 50 Teilnehmenden sind untersagt. Das Gesundheitsamt kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen. Außerhalb geschlossener Räume verbleibt es für diese sonstigen – nicht privaten und nicht der Unterhaltung dienenden – Veranstaltungen bei der Obergrenze von 100 Teilnehmenden.
  • Über die Regelungen der Corona-Verordnung des Landes hinaus muss eine Mund-Nasen-Bedeckung im unmittelbaren Bereich von Bushaltestellen (im Umkreis von 10 Metern um das Haltestellenschild) getragen werden, es sei denn, es ist sichergestellt, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern im Einzelfall eingehalten werden.
  • Ebenso gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bereichen, in denen durch weitergehende Verfügung vor Ort angeordnet ist.
  • Für Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen gilt, dass sie Personen nach einem Krankenhausaufenthalt nur dann (wieder) aufnehmen dürfen, wenn ein negatives Testergebnis auf den SARS-CoV-2-Virus vorliegt, das nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Verschärfende Regelungen bei Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz von über 200

Die Landesregierung hat verschärfende Regelungen für sogenannte Hotspots beschlossen. Bei einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern müssen Kommunen unter anderem nächtliche Ausgangsbeschränkungen, ein Veranstaltungsverbot und das Schließen von Friseurbetrieben anordnen.

pdfErlass zur Hotspotstrategie vom 4. Dezember 2020325.14 KB

Aktuelle Informationen zum Corona-Virus

 Aktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie hier: 

- Internetseite des Landratsamtes

- Robert-Koch-Institut

-pdf Hinweise in leichter Sprache413.16 KB

- Informationsangebot des Bundesministeriums für Gesundheit

- Aktuelle Informationen  vom Land Baden-Württemberg

- Informationen zum Corona-Virus in mehreren Sprachen

 

 

 

 

In Buchen ist was los...

20 Apr
Wochenmarkt vor dem Alten Rathaus
Datum 20. April 08:00 - 13:00
20 Apr
Stadtreinigungstag
20. April 10:00 - 12:00

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