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KMSPICO

Für die Aktivierung von Betriebssystemen und Office-Paketen wird oft das Tool kmsauto verwendet, das Lizenzbeschränkungen umgehen kann.

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Anfragen, die außerhalb unserer Servicezeiten eingehen, beantworten wir Ihnen in der Regel erst am nächsten Werktag – bitte haben Sie dafür Verständnis.

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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Eine barrierefreie Webseite ist nicht nur für Blinde bzw. Menschen mit Handicap, sondern ein Service für viele Menschen. Ob für Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Voraussetzungen, unterschiedlicher Hard- und Software oder unterschiedlichen Browsereinstellungen - Jeder soll problemlos auf die Seiten der Stadt Buchen zugreifen können.

Die Stadt Buchen (Odenwald) ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.buchen.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
    Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache werden so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt.
  • Einige PDFs könnten nicht UA-konform sein.
    Die PDFs auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
  • Der Veranstaltungskalender ist keine HTML-Tabelle sondern wurde mit Containern (div-Elementen) konstruiert.
    Blinde Nutzer können HTML-Tabellen deutlich einfacher wahrnehmen. Der zu betreibende Zeit- und Kostenaufwand, den generierten Inhalt der Veranstaltungs-Komponente in HTML-Tabellen auszugeben, steht allerdings in keinem Verhältnis.
  • Die verwendete Programmiersprache HTML wird teilweise nicht korrekt eingesetzt.
    Die Darstellung eines fehlerfreien Programmcodes der Websiete (sogenannter Quellcode) ist mit einem umfangreichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Daher wurden die Quellcodes nicht von allen Fehlern befreit.

3. Bedienung der Navigation (in mobiler Ansicht)

Das Aufklappen der Menüpunkt in de mobilen Navigation erfolgt über die Leertaste. Mit der RETURN-Taste wird der Seitenwechsel zum fokussierten Menü-Link ausgelöst.

4. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27.07.2021 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 05.12.2022 überprüft.

5. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.buchen.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Stadt Buchen
Wimpinaplatz 3
74722 Buchen

E-Mail: stadt@buchen.de
Telefonisch können Sie uns unter der Nummer: 06281 31-0 erreichen.

Gerne können Sie zur Meldung jeglicher Fehler auch einfach dieses Formular verwenden. Bitte beachten Sie, dass die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder Pflichtfelder sind und ausgefüllt werden müssen.

6. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Überwachungsstelle medialer Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Überwachungsstelle medialer Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711-279-3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten des/der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Weitere Informationen über das Schlichtungsverfahren finden Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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Kinderschutzprojekt "Mein Schutzengel"

Kinderschutzprojekt "Mein Schutzengel"

Seit Herbst 2018 wacht der Schutzengel nun auch über unserer Stadt Buchen!  Kinderschutzprojekt "Mein Schutzengel"

"Mein Schutzengel" ist eine Aktion des Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis in Kooperation mit dem Kinderschutzbund Neckar-Odenwald-Kreis, dem Förderverein Kommunale Kriminalprävention Sicherer Neckar-Odenwald-Kreis e.V., des Polizeipräsidiums Heilbronn, der Johannes-Diakonie Mosbach, dem Kinder- und Jugenddorf Klinge und der Stadt Mosbach.

Dieses Schutzprojekt hilft Kindern, die in Not sind, aber auch allen anderen Menschen, die sich bedroht fühlen oder in eine akut schwierige Lage gekommen sind.

Mit Hilfe von bisher über 70 Buchener Institutionen und Gewerbebetrieben konnte nun auch bei uns in Buchen ein Netz aus Anlaufstellen für Kinder in Not- und Problemsituationen geschaffen werden. Diese Teilnehmer signalisieren durch gut sichtbare Schutzengel-Aufkleber an ihren Türen, dass Kinder und alle anderen Menschen in Not jederzeit zu Ihnen kommen können und Ihnen dort geholfen wird. Bei Kindern kann dies der Fall sein, wenn sie zum Beispiel ihren Schlüssel oder ihre Fahrkarte verloren haben oder sich aus anderen Gründen bedroht fühlen und kein eigenes Mobiltelefon zur Hand haben. Damit sie dann auch wissen, dass es solche Zufluchtsorte gibt und sie sich an diese wenden können, finden an den Grundschulen Unterrichtseinheiten statt, die das Projekt erläutern und typische Problemsituationen ansprechen.

Die Stadt Buchen bedankt sich an dieser Stelle nochmals bei allen bisherigen Teilnehmern und würde sich freuen, weitere Interessierte für das Kinderschutzprojekt gewinnen zu können.

Wenn Sie sich auch beteiligen möchten, finden Sie hier die entsprechenden Formulare für die Geschäftsführung sowie für die teilnehmenden Mitarbeiter.

Gerne können Sie die ausgefüllten Formulare auch per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! senden.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen Frau Dittrich unter der Tel.: 06281 31-111 gerne zur Verfügung.

Stadt Buchen (Odenwald)

Romantisches Buchen

Die Stadt Buchen (Odenwald) freut sich sehr, Ihnen unsere Stadt und unser Umland, den Odenwald, vorstellen zu dürfen.
Auf diesen Seiten finden Sie ausführliche Informationen rund um Themen, die für Urlauber und Reisende in unserer Region wichtig sein können.
Für weitere Fragen steht Ihnen unser Team vom Verkehrsamt Buchen gerne zur Verfügung.

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Sehenswertes im Odenwald

Stadtmauer/Diebsturm

Die Stadtmauer, erbaut im 13. Jahrhundert, schützte die Buchener Altstadt vor Angreifern. Der vorgelagerte Graben und weitere Rundtürme zur Verstärkung brachten zusätzlichen Schutz. Heute sind…

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Entlang der Morre - von der alla hopp!-Anlage in Buchen bis zum Hollersee - schlängelt sich der Walderlebnispfad. Der Walderlebnispfad führt Dich rund 4 km…

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Am Donnerstag, 04. April 2024 um 19.00 Uhr wird die Buchener Autorin Ute Schall ihr neues Buch "Die rote Kalesche" im Buchener Klösterle vorstellen. Sie widmet sich in ihrem neuestes Werk den Heimatvertriebenen aus dem heutigen Tschechien.
Kostenlose Annahme alle 14 Tage samstags Am Samstag, dem 6. April 2024 beginnt im Neckar-Odenwald-Kreis wieder die Grüngutannahme-Saison. Alle 14 Tage werden an zahlreichen Abgabestandorten und -zeiten in fast allen Ortsteilen Grün- und Gartenabfäll...
Nach dem fulminanten Start in das Buchener Jubiläumsjahr im vergangenen Sommer, hat die Stadt Buchen auch 2024 Grund zum Feiern, denn die „Neue Stadt Buchen“ besteht nunmehr seit 50 Jahren. Im Rahmen einer Matinee am Sonntag, 14. April um 10.30 Uhr...

In Buchen ist was los...

30 Mär
Wochenmarkt vor dem Alten Rathaus
30. März 08:00 - 13:00
30 Mär
HAPPY EASTER - Ostersamstag
30. März 20:00 - 31. März 03:00

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